Auto-Vorderscheibenheizung warum darf man Motor wegen Scheibe frei bekommen nicht starten?

6 Antworten

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Zunächst einmal ist es nicht "inzwischen" verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, sondern das Gesetz gibt es schon sehr lange - lediglich die Höhe des Bußgeldes wird gelegentlich geändert....

Ein Bußgeld - aktuell sind es 80€ - ist ja geradezu ein "Geschenk", denn wenn der Fall nach dem Landesimmissionsschutzgesetz geahndet wird, was im Falle einer Anzeige ja möglich ist, dann kann das Bußgeld erheblich höher ausfallen.

Die jeweiligen Bundesländer legen dabei die Bußgelder eigenständig fest - hier in NRW sind es bis zu 5.000€.

Jeder Verbrennungsmotor hat, nach einem Kaltstart, in der sogenannten Warmlaufphase, den größten Verschleiß.

So entspricht jeder einzelne Kaltstart -abhängig von der aktuellen Motortemperatur - einer Fahrtstrecke von 250 bis 350 Kilometern mit betriebswarmem Motor....

Es ist deshalb wichtig, den Motor schnell auf Betriebstemperatur zu bringen, die man, bei Standgas, erst nach langer Zeit erreicht.

Besser ist es, sofort nach dem Motorstart, mit moderater Drehzahl loszufahren, weil ein Motor unter Last, also bei der Fahrt, schneller warm wird, als im Stand.

Außerdem entsteht weniger Kondenswasser im Öl und der Abgasanlage, wenn der Motor schnell auf Betriebstemperatur ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"
VanLorry  28.01.2024, 10:31
Es ist deshalb wichtig, den Motor schnell auf Betriebstemperatur zu bringen, die man, bei Standgas, erst nach langer Zeit erreicht.

Die Idee ist ja, dass die Frontscheibenheizung nicht die Batterie leersaugt und man zwar freie Scheiben hat, aber nirgends mehr hinfahren kann - nicht, dass der Motor im Standgas auf Betriebstemperatur kommt.

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JochenOWL  28.01.2024, 11:39
@VanLorry

Natürlich brauchen die Heizungen von Heck-/Frontscheibe viel Strom und saugen deshalb auch relativ schnell die Batterie leer.

Der Gesetzgeber oder die Bußgeldstelle macht aber keinen Unterschied, ob jmd. den Motor laufenlässt, um genug Strom zu haben oder um den Motor auf Betriebstemperatur zu bringen - die Bußgelder sind gleich....

Wenn man den Fahrzeuginnenraum möglichst trocken hält (Matten), dann entsteht von innen kein Eis auf der Frontscheibe und wenn man die Frontscheibe mit einer Abdeckung versieht, friert die auch nicht stark zu.

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Umwelt- und Lärmschutz, ja.

Der Paragraph ist übrigens alles andere als neu, aber erst 2020 wurde das Bußgeld auf 80 Euro erhöht, wodurch es stärker ins Bewusstsein der Autofahrer gedrungen ist.

Allerdings ist dies nur die Mindeststrafe. Da auch hier das Immissionsschutzgesetz greift, können deutlich höhere Strafen ausgesprochen werden. Das hängt dann von der jeweiligen Region / Stadt ab.

https://www.bussgeldkatalog.org/motor-laufen-lassen/

https://www.mobile.de/magazin/artikel/motor-warmlaufen-lassen-48138

Wenn man es schon nicht der Umwelt zuliebe machen will und wenn einen die Strafen nicht abschrecken, dann sollte man seinem Auto zuliebe darauf verzichten, da es für den Motor sehr schädlich ist.

Das Gesetz ist übrigens alles andere als neu. Ich habe mal gelesen, dass es schon seit der ersten StVO verboten sei, seinen Motor unnötig laufen zu lassen. Wenn ich den Artikel noch einmal finde, verlinke ich ihn hier nachträglich.

Ja, es ist wegen der Umwelt. Gibt 80€ Strafe wenn sie dich erwischen.

Nimm ein BEV, die haben keinen lokalen CO2-Ausstoß und meist eine Vorklimatisierung drin.

notting

PS: Wenn kratzen und wischen absehbar nicht hilft, lasse wg. der Verkehrssicherheit den Motor dann doch mit etwas Drehzahl laufen.

Woher ich das weiß:Hobby

Nicht nur die Umwelt. Die Ölpumpe kann bei manchen Motoren nicht richtig arbeiten im Leerlauf und das kann zu Mangelschmierung führen und damit zu einem kapitalen Motorschaden. Also Vorsicht!

Peppie85  28.01.2024, 09:43

Bitte WAS?

das wäre mir neu.

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hachri  28.01.2024, 12:25
@Peppie85

Dann Google mal. Das gabs dass reihenweise Motoren kaputt gegangen sind. Der Grund war dann das „Warmlaufenlassen“.

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