Auto läuft auf Familienmitglied kann er die Strafe übernehmen??

5 Antworten

Strafe übernehmen geht eigentlich nicht aber es wird eigentlich immer der Halter angeschrieben... und wenn man keine Berufung einlegt und einfach die Strafe zahlt wird es meistens als erledigt angesehen nur wenn man sich beschwert wird genauer geprüft

Zombiecat  14.07.2017, 00:51

Aber da es eigentlich nicht geht gibt es keine Garantie wenn es aber das gleiche Geschlecht ist ist die Chance höher wenn als Halter zB. Maria steht und es ein Kerl ist werden die schon stutzig also lieber kein Punkt resikieren

Hallo Dado306,

die Sachbearbeiter der Bußgeldstellen sind angehalten bei der Auswertung von Beweisfotos darauf zu achten, ob die Person auf dem Foto zugleich der Halter des Fahrzeuges sein kann.

Ist die Person auf dem Beweisfoto

  • weiblich und der Halter männlich oder
  • ganz offensichtlich vom Alter her, nicht der Halter (Beispiel Fahrer geschätzt 20, Halter ist aber 50)

darf der Sachbearbeiter gegen den Fahrer keinen Anhörungsbogen als Betroffener und auch keinen Bußgeldbescheid erlassen, denn sonst würde sich der Sachbearbeiter wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) strafbar machen.

In diesem Fall ist dem Halter ein Zeugenanhörungsbogen zuzusenden. Der Halter ist aber nicht verpflichtet den Zeugenanhörungsbogen zurückzusenden.

Sendet man den Zeugenanhörungsbogen nicht zurück oder gibt nicht an wer gefahren ist, versucht die Bußgeldstelle den Fahrer zu ermitteln. Das kann soweit gehen, dass die Polizei mit dem Beweisfoto die Nachbarschaft des Halters befragt, wer die Person auf dem Bild ist. Oftmals gelingt es auf diesem Wege die Identität des tatsächlichen Fahrers festzustellen und gegen diesen wird dann auch das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Das heißt im Bezug auf Deine Frage, dass im eben angeführten Fall der Halter des Fahrzeuges nicht wegen des Verstoßes belangt werden kann.

Stolpert der Sachbearbeiter bei der Auswertung des Beweisfotos nicht darüber, dass die Person auf dem Bild nicht der Halter ist, wird gegen den Halter des Fahrzeuges ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Halter macht sich auch nicht strafbar, wenn er den Verstoß auf seine Kappe nimmt.

Strafbar währe es bloß, wenn der Halter wissentlich eine falsche Person als Fahrer angeben würde. Beispiel. Der Halter weiß, dass Du gefahren bist, gibt aber an, dass Dein Bruder der aus der Probezeit heraus ist gefahren ist, damit Du um die zu erwarteten Probezeitmaßnahmen herum kommst.

Kurz zusammengefast:

Im Bezug auf Deine Frage gilt: Ja das Familienmitglied von Dir, auf das das Fahrzeug zugelassen ist, darf den Verstoß auf seine Kappe nehmen ohne sich damit strafbar zu machen. Das Funktioniert aber nur, wenn der Sachbearbeiter nicht feststellt, dass der Halter als Fahrer nicht in Frage kommt.

Schöne Grüße
TheGrow

Bei Punkten für die Fahrerlaubnis, erhält natürlich immer der jeweilige FAHRER der den Verstoß begangen hat.

... bestimmt, wenn denn das Gesicht paßt  bzw. der Richter seine Brille nicht dabei hat.

Es haftet fast immer der Fahrer für Verkehrsverstöße nur beim Parken gibt es eine Halterhaftung.