Auto in der Werkstatt, wird festgehalten. Was soll ich jetzt tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Auto ist nach wie vor Ihr Eigentum. Und das ist rechtlich s t r e n g geschützt. Die Werkstatt hat nicht das Recht über Ihr Eigentum zu verfügen!!! Sie (die Werkstatt) kann und muß (Rechnungslegungspflicht eines ordentlichen Kaufmannes!) Ihnen über den noch offenen Betrag eine Rechnung ausstellen. Deseweiteren steht es der Werkstatt frei, den noch offenen Betrag aufgrund der Rechnung, soferne sie diese nicht beanstanden und beeinspruchen (der Höhe nach, etc.) gerichtlich einzuklagen.

Sonst Anzeige beim Finanzamt (Betriebsfinanzamt ist zuständig, jenes wo Unternehmer seien Sitz hat). !!! wegen Verletzung der steuerrechtlich normierten Rechnungslegungsplicht!!

Auch kann die Versicherung die Ausstellung einer Rechnung von der Werkstatt verlangen, da sie Drittschulnder-Status hat.

Tipp: Reden sie nocheinmal mit der Werstatt wegen der Rechnungsausstellung. Informieren Sie darüber Ihre Versicherung, die soll sich mit Werkstatt in Verbindung setzen.

Sollte Ihnen Ihr Eigentum nicht rückerstattet werden, dann am besten zu einem Anwalt spezialisiert auf Eigentumsrecht und Versicherungsrecht (können fast alle) und auf H e r a u s g a b e des E i g e n t u m s klagen.!!!

Die anwaltlichen Kosten sowie die allfälligen Gerichtskosten im Klagebegehren gleich miteinklagen und geltend machen (= erwähnen, dass man sie zugeprochen bekommt). Desweiteren steht Ihnen (schadensrechtlich gesehebn) Schadenersatz zu , wenn sie durch das Zurückhalten Ihres Autos einen Dienstentgang erlitten haben. Dieser muß von Ihnen dem Wesen und der Höhe nach aber bewiesen werden.

Ich hoffe, damit gedient zu haben - und viel Glück!!!

Andy20Gi 
Fragesteller
 24.05.2011, 05:47

Danke vielmals, und was ist mit der versicherung, kann ich da nichts machen, ich kenne das so das sie den betrag auszahlen (Netto) und gut ist? Danke nochmals

Stirling  24.05.2011, 06:03
@Andy20Gi

Achtung die Antwort ist Falsch.

Die Werkstatt darf das Auto als Pfand Behalten bis die Rechnung bezahlt ist.

Den Fall gab es mal in der Fernsehshow Rechtsirrtümer. Googel mal danach

fastlink  24.05.2011, 07:16
@Andy20Gi

Also das ist bei weitem der schlimmste Fehlschuß, den ich seit langem gehört zu haben ich mich erinnere.

Schon mal was vom Pfandrecht gehört?

Solange der sein Geld nicht hat, darf der das Fahrzeug als Pfand behalten - ja gar Standgebühren verlangen.

marcopolo89  24.05.2011, 08:51
@fastlink

Wers glaubt wird seelig - die Antwort ist sowas von falsch!

Schliesse mich gerne meinen vorherigen Kritikern an: Es gibt ein Pfandrecht, dass die Werkstatt ausüben kann (und im Moment auch tut).

Rechtlich ist der Rückbehalt des Fahrzeuges absolut in Ordnung!

CherlockHolmes  25.05.2011, 04:54
@marcopolo89

Und worauf soll sich dieses Pfand"recht" begünden? Sie sollten sich juridische Grundkenntisse angeignen - bevor Sie zur Feder greifen!

Stirling  25.05.2011, 23:43
@CherlockHolmes

Bitteschön CherlockHolmes ^^Grundkenntnisse^^

§ 647 BGB Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

Insoweit sich die Werkstatt weigert, das Auto herauszugeben, wenn Du nicht zahlst, ist sie im Recht! Natürlich hast Du auch Anspruch auf eine ordentliche Rechnungslegung. Normal wäre, dass Dir die Werkstatt eine Rechnung erstellt, die alsdann vom Versicherer bezahlt wird (ggfs. abzüglich eventueller Selbstbehalte); danach kannst Du Dein Auto dann mitnehmen.

Die Werkstatt hat ein Pfandrecht nach dem BGB ! Kein Geld, kein Auto !

Hallo,

die Werkstatt und Dich verstehe ich nicht wirklich.

Sie hätte auch mit der Versicherung direkt abrechnen können, dann wäre der Wagen fertig und Du hättest die Probleme nicht.

Ich denke schon, daß die Werkstatt im Recht ist, denn sie haben wahrscheinlich ein Pfandrecht, welches sie durchsetzen.

Mache der Versicherung nochmal ordentlich Druck, oder bitte sie direkt mit der Werkstatt abzurechnen.

die werkstatt befindet sich zu 100% im recht ! kein geld = kein auto ! musst sehen wie du das geld auftreibst !

Andy20Gi 
Fragesteller
 24.05.2011, 05:09

bist du witzig hast du so 7000 euro locker, wenn ja kannst du sie mir ja geben

fastlink  24.05.2011, 07:20
@Andy20Gi

Ja hab ich und nein, die behalte ich selber, ist meins!

Eine weitere Lektion in Sachen Recht - ein rechtsgrundsatz: "Geld hat man zu haben". Das bedeutet auch soviel, es wird davon ausgegangen, dass man beauftragte Sachen auch vollkommen zahlen kann - bevor man sie überhaupt beauftragt.

Andy20Gi 
Fragesteller
 25.05.2011, 00:33
@fastlink

bist ja ein scherzkeks, ich meinte 7000 euro und nicht deine 7 euro taschengeld

shalom  24.05.2011, 05:28

die werkstatt befindet sich zu 100% im recht ! kein geld = kein auto ! musst sehen wie du das geld auftreibst !

Rechtlich ist das korrekt.