Auto Führerschein: Probezeit?

4 Antworten

Die Probezeit beginnt ab dem Zeitpunkt wo man dir den Führerschein aushändigt. Dieser Tag wird vermerkt bzw. Eingetragen. Egal ob das der Fahrprüfer:in macht oder du den Führerschein später durch die Fahrerlaubnisbehörde bekommst. Ab da zählt es dann. Zudem darf man meines Wissens nach mit dieser Bescheinigung kein Fahrzeug führen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Angilenny 
Fragesteller
 15.09.2021, 18:28

Aber das ist das doch, was man nach der bestanden Prüfung vom Prüfer bekommt.Das wäre seltsam, wenn man dann nicht fahren dürfte.?

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AlterHaudegen75  15.09.2021, 19:27
@Angilenny

Es gibt unterschiedliche Prüfbescheinigungen. Auf einigen steht der Satz das eben diese nicht zum führen eines Kraftfahrzeug berechtigt. Also wenn du so einen Zettel bekommst, genau Lesen und zur Sicherheit den Fahrprüfer:in Fragen. Ein Unterschied ist die Prüfbescheinigung für die B-17 Fahrerlaubnis. Damit dürftest du Fahren. Der eine wäre normal in weiß und der andere ist meisten in einem rosa Farbton.

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Hallo, die zählt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Also auch schon, wenn Du nur die Bescheinigung über begleitetes Fahren erhältst.

Wann die Probezeit beginnt, hängt davon ab, ob du Führerscheinklasse B machst oder BF17. Machst du den B Führerschein, und bis zum diesem Zeitpunkt noch keine 18, bekommst du den Führerschein selbstverständlich erst mit 18 ausgehändigt, und die Probezeit fängt ab da an. Machst du den BF17 Führerschein, was ich anhand deiner Frage vermute, bekommst du mit bestandener Prüfung die Bescheinigung für das begleitete Fahren ausgehändigt. Die Probezeit beginnt ab diesem Datum.

Knochi1972  16.09.2021, 12:35

Nein, die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Klasse B, auch mit 17.

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Mit dem Bestehen der praktischen Prüfung ist nicht immer auch die Erteilung der Führerscheinklasse verbunden. Erst mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit. Das kann aber schon mit 17 sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig