Auto aus Ausland herfahren ohne TÜV?

2 Antworten

Solange das FAhrzeug zugelassen ist, ist das gar kein Problem.

Die HU ist eine Vorschrift der StVZO (§29 StVZO) und gilt in Deutschland.

Im Ausland gelten die ausländischen Zulassungsregelungen, allerdings auch nur für die dort zugelassenen Fahrzeuge, ebenso gelten für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge die in Deutschland fahren auch die ausländischen Regelungen.

Solange das Fahrzeug nicht offensichtlich verkehrsunsicher ist, kann weder in Deutschalnd für ein ausländisches noch im Ausland für ein deutsches Fahrzeug ein Verstoß geahndet werden.

Der §29 ist eine deutsche Vorschrift und einen Verstoß gegen eine deutsche Vorschrift kann auch nur durch eine deutsche Behörde geahndet werden.

Ausländische Behörden (vorallem in Österreich und Frankreich) versuchen das (mit Erfolg aus Unwissenheit des Halter) zwar immer wieder, es ist aber nicht rechtens.

Solange das Fahrzeug sich nicht im Geltungsbereich der StVZO, sprich im Ausland befindet, ruht die Pflicht zur Vorführung. Bei Wiedereintritt in den Geltungsbereich, also wenn an wieder nach Deutschland zurück kommt, ist die abgelaufene HU an der ersten Prüfmöglichkeit nachzuholen.

Also schaut Euch Eure Reiseroute an und schaut nach wo die erste TÜV oder DEKRA Stelle ist und holt die HU nach.

Wenn ihr glaubhaft machen könnt, dass sich das fahrzeug im Ausland befunden hat, kann auch die Polizei kein Bußgeld verhängen.

(das steht im link des anderen Postings als "Plozist hat die Möglichkeit ..." und stimmt so nicht. Wenn der NAchweis des Auslandaufenthaltes erbracht werden kann, dann aht die Vorführpflicht geruht und es gibt kein Bußgeld)

Fazit.: In Spanien nachsehen, ob der Wagen noch verkehrssicher ist und dann zurück in die Heimat und eine der ersten Prüfstellen in Deutschland aufsuchen.

Unter www.dekra.de/de/standorte kannst Du sehen, ob es auf Deiner Route eine solche Stelle gibt.