Auto angemeldet verkauft an Fake Käufer. Was kann ich jetzt tun?

4 Antworten

Du solltest sowohl der Versicherung als auch der Zulassungsstelle so schnell wie möglich den Verkauf des Autos mitteilen und zwar auch unter Vorlage des Kaufvertrages.

Mehr kannst du im Moment da nicht machen.

Die Polizei ist nämlich derzeit nicht der richtige Ansprechpartner, denn noch ist ja nichts passiert, außer dass offensichtlich falsche Personalien angegeben wurden. Und das ist gegenüber Privat nicht mal strafbar, in manchen Kreisen fast schon üblich und leider alles andere als ein Einzelfall.

Umgekehrt trifft man bei Verkehrskontrollen auch immer wieder Fahrzeuge an, die von irgend welchen Leuten gefahren werden, die keinerlei brauchbare Erklärung dafür liefern können, wem das Auto überhaupt gehört, wenn als Halterin da zum Beispiel die "Margarethe Müller, geboren 1945" eingetragen ist, die aber definitiv nicht zu dem Fahrer im Auto passt.

Das Auto ist dann angeblich von "einem Bekannten" geliehen, von dem man aber nur den Vornamen weiß, aber mehr nicht - erst recht natürlich keine Adresse - und wenn man sich die Arbeit macht und bei der Frau Müller mal nachfragt, wer denn da mit ihrem Auto herum fährt, kommt ähnliches raus, wie in deinem Fall.

Sollte wider Erwarten doch mal wenigstens eine Person in der Historie seit Verkauf des Autos real existieren und recherchierbar sein, wird schnell klar, dass diese Autos gerne dann auch binnen drei Wochen nochmal an vier verschiedene Leute weiter verkauft wurden, so dass spätestens da dann jede Ermittlung im Sande verläuft.

Untersagt man also bei Antreffen eines solchen Autos gleich die Weiterfahrt und stellt so eine Kiste sicher, wird sie garantiert nie mehr abgeholt und muss irgendwann teuer verwertet - heißt i.d.R. verschrottet - werden.

Ein sehr leidiges Thema und deshalb kann nur gelten, Autos NIEMALS zugelassen zu verkaufen, erst recht nicht, wenn es sich um ältere Autos handelt und der Käufer ein Bündel 500 Euro Scheine in bar in der Hosentasche dabei hat und gleich Cash bezahlen will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BackupBone  27.10.2021, 21:30
Ein sehr leidiges Thema und deshalb kann nur gelten, Autos NIEMALS zugelassen zu verkaufen, 

Was hab ich hier schon mit Leuten diskutiert, die meinen man wäre mit Kaufvertrag als Nachweis komplett raus aus der Sache.

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Der Versicherung und Zulassungsbehörde den Kaufvertrag vorlegen.

DerEchteechte71 
Fragesteller
 27.10.2021, 20:25

Danke für die Antwort.

Also auch wenn die Daten wohl nicht stimmen, einfach hingehen und den Kaufvertrag Vorlegen?

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schleudermaxe  27.10.2021, 21:05
@DerEchteechte71

Das verstehe ich jetzt nicht, wieso hälst Du denn Deine Vereinbarungen mit der Versicherung nicht ein?

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Nichts, Du bist doch raus mit dem Verkauf, wenn Du denn Deine Vereinbarungen mit der Versicherung und der Zulassungsstelle ganz einfach erfüllst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Geh morgen auf die nächste Polizeiwache. Keinen Ausweis gesehen zu haben, ist Mist, hast du ja schon erkannt. Aber wenn mit dem Auto Straftaten verübt werden , wird es brenzlig.

DerEchteechte71 
Fragesteller
 27.10.2021, 20:27

Danke für die Antwort.

Also der Polizei bescheid geben das ich mir darum sorgen mache etc. und falls eine Straftat oder so geschieht habe ich ja Bescheid gegeben und dann bin ich etwas safer?

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