Ausziehen aus Elternhaus oder warten?
Ich bin bald 20 und würde gerne aus meinen Elternhaus ausziehen. Ich würde gerne mit meinen Freund zusammenziehen, ich glaube aber nicht dass wir beide zusammen die finanziellen Mittel haben, da er momentan noch in der Ausbildung drinne ist und ich studiere. Wäre das dann irgendwie doch möglich? Ich habe nicht das beste Verhältnis zu meinen Eltern.
4 Antworten
Ohne Unterstützung deiner Eltern dürfte das eng werden - aber möglich. Kommt halt darauf an, wie sehr ihr bereit seid, euch einzuschränken.
Es wird dann mehr ein Überleben als ein Leben...
Eure Eltern sind Unterhaltspflichtig. Wenn ihr beide Ü18 seid, könnt ihr diesen Unterhalt in Form von Geld verlangen.
https://www.unterhalt.com/volljaehrigenunterhalt-unterhalt-ab-18.html
Solange das betreuende Elternteil dem nun volljährig gewordenen Kind Unterhalt in Natur in Form von Unterkunft, Kost, Bekleidung usw. bietet, kann das Kind trotz Volljährigkeit nicht plötzlich Barunterhalt verlangen.
Ab 18 besteht Barunterhaltspflicht. Die Kids, die daheim wohnen, verlangen halt selten danach. Wollen sie aber ausziehen, steht ihnen der Unterhalt in bar zu.
Dein Schlüsselwort ist hier "betreuender Elternteil". Wohnt man nicht bei den Eltern (und ab 18 muss man das nicht), gibts keinen betreuenden Elternteil. Das Angebot kann nur von betreuenden Elternteilen (also sprich denen, mit denen man zusammen lebt) kommen. Das Angebot muss nicht angenommen werden. Wenn das Kind ausziehen will, darf es das tun und dann muss der Unterhalt in bar ausgezahlt werden.
Das was du beschreibst, bedeutet nur, dass nicht beides geht. Also Mama und Papa bieten Wohnplatz, Essen usw. und sollen dann auch noch vollen Unterhalt zahlen.
In diesem Fall bieten Mama und Papa aber Wohnplatz, Essen usw. Wenn das Kind das nicht annehmen will, muss es nicht. Trotzdem müssen die Eltern nicht zahlen.
Das kannst du gerne diskutieren - aber dann bitte mit den entsprechenden Richtern, die das schon zig-mal durchgeurteilt haben.
Aus dem gleichen Link wie oben:
Lediglich dann, wenn das Kind aus triftigen Gründen den Barunterhalt benötigt, ist dieser zu zahlen. Typische Fälle sind etwa der Erhalt des gewünschten Studienplatzes an einem auswärtigen Ort oder die fehlende Zumutbarkeit des Verbleibs beim Elternteil, beispielsweise wegen wiederholten und erheblichen schweren Auseinandersetzungen, die zu einer tiefen Zerrüttung zwischen Eltern und Kind führen.
Wenn du eine Wohnung findest und alles irgendwie finanzieren kannst, geht das.
Wenn du finanziell zu eingeschränkt bist, dann geht das eben nicht.
Bis zum Ende deines Studiums sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Wenn sie der Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, erhältst du Bafög. Dazu kommt dein Kindergeld und ggf. Geld durch einen Minijob neben dem Studium.
Es gibt also durchaus Mittel und Wege, bei deinen Eltern auszuziehen und auf eigenen Füßen zu stehen. Ich sehe keinen Grund, warum du das nicht machen solltest.
Wenn die Eltern dem Kind die Möglichkeit bieten, zuhause zu wohnen, sind sie definitiv nicht verpflichtet, entsprechenden Unterhalt für eine eigene Wohnung zu zahlen.
Es gibt durchaus Gründe, warum das tatsächlich sinnvoll sein kann, z.B. Nähe zur Universität. Oder wenn die Wohnung der Eltern nicht ausreichend Platz bietet. Man kann das also nicht pauschal ausschließen.
Sie zahlen dann auch nicht "für die eigene Wohnung", sondern für den kompletten Lebensunterhalt. Oder zumindest zum Teil.
Habe ich ja auch nicht pauschal ausgeschlossen. Aber wenn die Uni zu weit weg ist, hat das Kind ja nicht mehr die Möglichkeit, zuhause zu wohnen...
Und wenn die Wohnung der Eltern nicht ausreichend Platz bietet, besteht für das Kind ebenfalls nicht die Möglichkeit, zuhause zu wohnen...
Nicht ganz richtig. Die Eltern müssen die Kinder zwar unterhalten - können diesen Unterhalt aber in Sachleistungen erbringen. Sie müssen keine Wohnung finanzieren, wenn der Sprößling auch zuhause wohnen könnte.