Auswandern - Komplette Auszahlung des ALG1 noch möglich?

3 Antworten

Diese Moeglichkeit hat es nie gegeben und wird es nie geben. Wenn man innerhalb der EU umzieht / auswandert, kann man unter bestimmten Voraussetzungen 3 Monate Arbeitslosengeld mitnehmen - mehr nicht. Dafuer gibt es das Formular U2 beim Arbeitsamt.

Da er absolut nicht vorhatte zurückzukehren, hat er seinen gesammten Anspruchszeitraum abgetreten und das ges. Geld für den Zeitraum bis zum Ende von ALG 1 mitgenommen - ein hübsches 5-stelliges Sümmchen.

Mit anderen Worten: Man laesst sich zu Beginn der Arbeitslosigkeit das gesamte Geld auszahlen und macht 1 Jahr oder laenger in Spanien Urlaub. Ob man waehrend der Zeit Arbeit sucht oder nur am Strand liegt, kann niemand nachpruefen. Es belaestigt auch niemand, dass man unbedingt Bewerbungen schreiben muss, weil sonst Leistungen gekuerzt werden. Ist das Geld aufgebraucht, kommt man wieder nach Deutschland zurueck, um sich erneut "Urlaubsgeld" zu erarbeiten.........da hat dir dein Freund einen Baeren aufgebunden - es sei denn, es waren bei Umzug sowieso nur noch 3 Monate Arbeitslosengeld offen.

fragesteller815 
Fragesteller
 28.05.2016, 19:43

Einen Bären ............. das weniger, kann ich versichern. Der Fall ist eine Tatsache. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass er vielleicht doch die - wie er eigtl. vorhatte - geplante Selbstständigkeit angeführt hatte und somit quasi eine "Starthilfe" bekommen hat. Auch wenn es trotzdem unglaublich klingen sollte, ich selber habe es schon in ferner Verggheit erlebt, was alles mäglich ist, wenn man danch fragt. Ich glaube, die ges. Spielräume sind da grösser als wir denken. Hängt auch SEHR vom Gegenüber ab - die eine wie die andere Seite. Man sah hier wohl die Chance, ihn als "gut dotierten" ALG'ler loszuwerden.

trumm  28.05.2016, 21:58
@fragesteller815

Man sah hier wohl die Chance, ihn als "gut dotierten" ALG'ler loszuwerden.

Quatsch, es gibt keinen Spielraum - oder hat er verbindlich (was es nicht gibt) unterschrieben, dass er Deutschland nie mehr betreten und zur Last fallen wird? Er hat doch jederzeit das Recht, wenn er pleite ist, wieder nach D zurueckzukehren. Loswerden kann man einen Deutschen nicht.

Es wundert mich, dass es das überhaupt gegeben haben soll. Normal sind die Arbeitsagenturen auf der Jagd auf Möglichkeiten, keinen einzigen Cent bezahlen zu müssen. Beispielsweise dadurch, dass der Arbeitssuchende ab Stichtag X nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, weil er sich im Ausland aufhält. Und deswegen auch kein Anspruch mehr auf Geld- oder Sachleistng besteht.

Die Streichung von Arbeitslosengeld wird manchmal selbst unter Beugung des bestehenden Rechts durchgeführt. Deswegen bin ich da sehr stutzig, was die Story Deines Bekannten angeht.


frodobeutlin100  27.05.2016, 13:03

ich vermute er hat sich vielleicht die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen .. aber auch das geht nur in speziellen Fällen ..

fragesteller815 
Fragesteller
 28.05.2016, 19:47
@frodobeutlin100

Nein, der Rentenanspruch bleibt weiterhin bestehen.

Es gibt keine Komplettauszahlung des Arbeitslosengeldes .. was man machen kann ist den Anspruch in das Auswanderungsland mitnehmen (wenn es ein entpsrechendes Abkommen gibt) und dort weiter Leistungen beziehen, während man Arbeit sucht ...

fragesteller815 
Fragesteller
 28.05.2016, 19:45

Ja, das ist richtig. Aber in seinem Falle hatte er diese Ansprüche nicht mehr, weil er ja sein "Überbrückungsgeld" bekommen hatte.