Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?
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Hallöchen,
ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.
In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."
Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?
Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Das ist eben das Risiko bei den Umwandlungen durch Immo-Haie von Altruinen in Eigentumswohnungen.
Investieren sie das Geld und setzen einen Maßstab für neue Türen im Treppenhaus. Massiv - mit Bulley - Sicherheitsdoppelzylinder im stabilen Rahmen.
Problem ist, dass die Eigentümergemeinschaft zu 80% aus Leuten jenseits der 70 besteht. Leider. Die möchten keine Veränderung, schon gar keine Verbesserung. Die wollen nur in Ruhe gelassen werden. Die Fenster sind morsch? Shit druff, hauptsache der Rasen wird pünktlich gemäht.. So ungefähr. Es geht mir eben ums Prinzip. Wenne s mir zusteht, will ich es auch haben.
Themaverfehlung. Fakt ist, dass die Eingangstüre hier Gemeinschaftseigentum darstellt, und der Eigentümer die Türe daher ohne Beschluss nicht austauschen darf.
Danke für diese Antwort. Es gibt 122 Parteien insgesamt (2 Häuser a 60 Parteien), vernehmlich Leute, die 70-80 Jahre alt sind und wohl eine nicht sehr hohe Rente bekommen. Die werden niemals einem Austausch aller Türen auf Gemeinschaftskosten zustimmen (zumal viele offfensichtlich eigenmächtig eine Tür eingesetzt haben)...bisher wurde gegen diese Leute auch nicht geklagt und das ganze geduldet. Allerdings läuft hier einiges nicht korrekt...
Die Formulierung ist die übliche Variante, bei der die Eigentümer die Innenseiten der Eingangstüren nach Belieben gestalten/ändern dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Türen selbst - wie üblich - Gemeinschaftseigentum darstellen, und ungenehmigte Änderungen hier als unzulässige Eigenmacht gelten, gegen die die WEG gerichtlich per Verfügung vorgehen kann (und wird). Ergo muss der Antrag, die Türe (auf eigene Kosten, denn die WEG wird das sonst mit Sicherheit ablehnen) gegen ein anderes Modell zu ersetzen, bei der nächsten WEG Versammlung eingebracht (Verwalter beauftragen) und beschlossen werden.
Die WEG natürlich, wer denn auch sonst? Deren Ding ist das doch und beachte: Auch die Schlüssel gehören dazu und Finger weg, wenn die vorher nicht genehmigt haben. Viel Glück.
Wir können in keinen der Verträge reinschauen, also erübrigt sich jede Antwort! Erlaubniss bei der nächsten Eigentümerversammlung einholen! Oder einfach andere Tür in Auftrag geben!
Was meinen Sie mit "Verträge einsehen"? Die entscheidenden Punket habe ich zitiert. Weiterhin geht es mir um bisher bestehende Urteile bzw. die Frage, wer für eine neue Wohnungstür aufkommen muss. Lt. Teilungserklärung lese ich heraus, dass es die Gemeinschaft muss. Da der nBegriff "Sicherheit" aber gut dehnbar ist, wären wahrscheinlich Urteile von Nöten, da es finanziell nicht gut bestellt ist, ns ein Ersuchen wohl zwecklos sein wird.
Ich brauche ja auch nur eine Tendenz, anhand der Teilungserlärung.