Außergerichtliche & Zivilrechtliche Einigung dasselbe?
Kurz und bündig: Ist eine zivilrechtliche Einigung im Grunde genommen, dasselbe wie eine außergerichtliche Einigung? (Habe mich das gefragt zwecks Recht & Gerechrtgkeit)
2 Antworten
Systematisch gesehen ist eine zivilrechtliche Einigung nur ein Ausschnitt aus der Menge der außergerichtlichen Einigungen. Es gibt neben zivilrechtlichen nämlich aus öffentlich-rechtliche Sachverhalte, über die man außergerichtlich eine Einigung herbeiführen kann.
Außerdem sind im Zivilprozess geschlossene Vergleiche natürlich auch materiell-rechtlich als zivilrechtliche Einigung wirksam (Stichwort: Doppelnatur des Prozessvergleichs).
Nein, zivilrechtlich kann auch gerichtlich sein.