Ausreißer?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hintern versohlen + ohne Essen ins Bett

...ist wohl die schlechteste Lösung. :-)

Ich würde mich mal in Ruhe mit dem Kind hinsetzen und Aussprache halten, warum und wie es dazu kam.

Und dann würde ich nach Lösungen suchen für die offensichtlich Unzufriedenheit auslösenden Sachen.

Das Kind hätte schon beim ersten Mal nicht abhauen dürfen, sondern zu mir kommen und reden. Weil das ganz sicher kein zweites Mal passieren soll, muss an der Basis Kind - Mutter (Eltern) gearbeitet werden.

Ich würde auf jeden Fall 2 Wochen Hausarrest mit Internetverbot geben. Ich denke es wäre auch nicht verkehrt sie/ihn mal übers Knie zu legen nur darf man das ja leider (zumindest in D) nicht mehr.

In jedem Fall natürlich vor der Strafe mit ihm/ihr reden klar machen was das ausgelöst hat. Je nachdem wie einsichtig er/sie ist würde ich (sofern es das erste mal war) auch die Strafe danach richten. Also z B bei Uneinsichtigkeit auf 3 Wochen erhöhen. Bei wirklich glaubhafter Einsicht ggf in der 2. Woche Hausarrest das Internetverbot lockern

Erstmal sollte man sich freuen, das Kind wieder zurück zu haben.

Man sollte sich aber auch fragen, warum das Kind überhaupt abgehauen ist! Sowas passiert doch nicht ohne Grund!

Sich vielleicht selbst hinterfragen, das Kind muss ja einen Grund gehabt haben.