Ausgezogener Mieter zahlt Nebenkosten nicht

4 Antworten

Zunächst ist zivilrechtlich vorzugehen, also Mahnbescheid. So heißt es allgemein. Bleibt dieser ohne Erfolg. müsstest du binnen der festgelegten Frist klagen. Wenn dir das zu umständlich und kostenintensiv ist. dürftest du die Nachzahlung mit der Kaution aufrechnen. Der Vermieter darf ja, gesetzlich abgesichert, einen angemessenen Teil der Kaution ebend für solchen Forderungsausgleich zurückbehalten.

könnt ihr verrechnen, dafür ist sie da

dafür ist eine KT ja auch gedacht, teil deinem Mieter schriftlich mit, dass du die Kaution mit der NK verrechnest und wenn sonst keine Mängel waren zahl ihm den restlichen Betrag aus.

wolfgang1010 
Fragesteller
 26.06.2012, 09:58

Die Kaution wurde nicht bar, sondern als Bankbürgschaft hinterlegt. Wir werden ihm die 3. und letzte Mahnung schicken und uns dann mit der Bank in Verbindung setzen. Recht herzlichen Dank für die Hilfe.