ausbildungsvertrag gekündigt, wo muss man bescheid geben?

3 Antworten

Wenn Du Arbeitslosengeld bekommen willst, solltest Du unverzüglich das Arbeitsamt bzw. JobCenter informieren. Außerdem solltest Du über die Gründe noch einmal sorgfältig nachdenken. Wenn eine Kündigung beim Amt nicht nachvollziehbar ist, bekommst Du eine Sperre.

jauschka 
Fragesteller
 07.08.2017, 17:10

meine ausbildung hat am 01.08.17 begonnen, habe einen monat vorher dort gearbeitet - demnach konnte ich ohne grund kündigen

KaeteK  07.08.2017, 17:19

Sieht das Amt aber anders..

Kuno33  07.08.2017, 17:22
@KaeteK

Dann hast Du ja nicht lange durchgehalten. Das wird schwierig werden. Die Kündigung musst Du beim Arbeitgeber nicht begründen. Das Amt will schon Gründe wissen. Wenn Du einfach keinen Bock hast, wird das Amt Dir eine Sperre verpassen. Wenn es triftige Gründe gibt, könnte die Sperre entfallen.

jauschka 
Fragesteller
 07.08.2017, 17:21

ich habe bei der arbeitsagentur angerufen und bescheid gegeben, daraufhin hat er gefragt weshalb, musste aber nicht zwingend darauf antworten, soll jetzt in den nächsten tagen vorbei kommen

Kuno33  07.08.2017, 17:23
@jauschka

Da wirst Du schon noch gefragt werden!

jauschka 
Fragesteller
 07.08.2017, 17:36

was ist denn diese sperre?

herakles3000  07.08.2017, 17:40
@jauschka

wen du selber  kündigst ohne wichtigen Grund sperrt dir das Amt für 3 moste jede Leistung aber du hast noch keinen Anspruch erworben..

jauschka 
Fragesteller
 07.08.2017, 18:01
@herakles3000

arbeitslosengeld, kindergeld etc. meinst du?

Der Ausbildungsbetrieb wird das abmelden bei Berufsschulen und sonstigen Partnern übernehmen. Um sicher zu gehen, kannst du aber bei deiner Zuständigen Stelle (z.B. IHK) deine Kündigung mitteilen.

.... bei Mami bzw.Papi, denn die müssen das Kindergeld abbestellen.