Ausbildungsplatz erhalten - Wie läuft das mit der Berufsschule ab?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo KathinkaMa,

du bist etwas unsicher und hier erzäheln dir alle möglichen Leute alles mögliche.

Dann mal etwas Licht ins Dunkel:

Berufsschule ist Ländersache. Mit einem Ausbildungsvertrag unterliegst du als Minderjährige der Berufsschulpflicht, als Volljährige bist du berechtigt, die BS zu besuchen (was ich dir dringend rate, weil die Theorie autodidaktisch deutlich schwerer zu lernen ist :-O).

Dass du also zur BS gehen solltest, ist geklärt.

In welche, entscheidest grds. du. So, welche Krankenklasse du wählst. Falls es an deinem Ort mehrere Berufsschulklassen deines Ausbildungsberufes gibt.

Allerdings macht es viel Sinn, die BS zu wählen, die dein Betrieb vorgibt: der Prfügungsausschuss ist dort installiert, die Lehrer arbeiten mit den Betrieben zusammen und stimmen die Stundenpläne der Fachkunde mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ab, sie liegt näher und verursacht weniger Fahrtkosten, die du trägst u. v. m.

Die einzige, die dich nicht anmeldet, ist die IHK.

Meist macht das der Betrieb, weil er die erforderlichen Unterlagen (Schulzeugnis, Ausbildungsvertrag) schon hat und einreichen kann.

Rechtlich gesehen ist dir der Berufsschulbesuch zu ermöglichen (Freistellung) und die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich Anfahrt wird auf die Wochenarbeitszeit angerechnet. Von 8.00 - 14.30 Schule und 2 x 30 Minuten Anfahrt wären das also 7:15 Stunden Ausbildungszeit. Bei einer regelmäßigen betrieblichzen Arbeitszeit von 8 Stunden mußt du als Volljährige die Dreiviertelstunde also nacharbeiten: nach der Schule im Betrieb weiterlernen.

Minderjährig, bei mehr als 5 Schulstunden á 45 Minuten mußt du nur an einem der beiden BS-Tage die insgesamt versäumte Ausbildungszeit nachholen, allerdings an einem tag nicht länger als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit (keine Überszunden) - der andere Berufsschultag-Nachmittag ist frei.

So. ich hoffe das klärt alles, was du für den Berufsschulbesuch wissen mußt.

Nimm noch zwei Ratschläge mit:

  1. Als Auszubildende gilt: immer, wenn etwas unklar ist, fragt man den Ausbilder - so auch hier.

  2. Im Zweifel den Ausbildungsberater der Innung.

Viel Erfoilg bei deiner Ausbildung :-)

G imager761

In aller Regel wird Dich Dein Ausbildungsbetrieb auch bei der Berufsschule anmelden. Frage Deinen Meister, wann und zu welcher Berufsschule Du gehen musst.

Es kann sein, dass Du Blockunterricht haben wirst. Da bleibst Du so etwa sechs Wochen vom Betrieb weg und wirst nur die Theorie kennenlernen. In der übrigen Zeit arbeitest und lernst Du im Betrieb.

Frage in dem Ausbildungsbetrieb auch nach, ob Du dort, wo Du wohnst zur Berufsschule gehen kannst oder, ob Du irgendwo anders die Berufsschule besuchen musst. Es gibt nicht für jeden Ausbildungsberuf Berufsschul-Klassen in jeder Berufsschule! Da kann es schon bei Blockunterricht sein, dass Du für ein paar Wochen von Zuhause weg sein wirst.

Also ich weiß schon mal dass die Berufsschule in meiner Nähe in Karlsruhe sein wird, und Blockunterricht ist es auch nicht. Dann bin ich mal gespannt wie das so wird. Danke für die Antwort.

0

du wirst an der schule von deinem arbeitgeber angemeldet und der sagt dir dann wann und wo du hinmusst dann gehst da hin stellst dich vor und los gehts

danke dir für die antwort.

0

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!!!!

Der Ausbildungsbetrieb hat die Verpflichtug dich bei der Berufsschule anzumelden (bei Älteren gibt es teilweise Ausnahmen).

Wenn man nichts von der Schule hört, ggf. Anfang August im Betrieb nachfragen. Sonst ggf. am ersten Tag nach den Sommerferien in der Berufsschule anrufen.

Eine erfolgreiche Ausbildung!

Gruß

RHW

Zum Klarstellen: Das regelt die Firma! Lass dir nichts anderes erzählen.

danke. :D:D eigentlich kann ichs mir ja anders schon gar net vorstellen...danke dir.

0

Meine Kristallkugel ist da weniger hilfreich als deine, da mir wichtige Informationen wie Ausbildungsberuf, Schulpflicht, Bundesland fehlen um eine derart kühne Behauptung aufzustellen.

Aber du meinst bestimmt "Das war schließlich bei mir oder meinen Bekannten so also gilt das für den Rest wohl auch" :-(

Das solltest du dann aber fairerweise auch dazuschreiben, um wirklich helfen zu können :-O

0
@imager761

Dann nenn mir ein Beispiel, wo meine Behauptung nicht stimmt.

0