Ausbildungsbeginn vor Vertragsbeginn?
Hallo zusammen,
ich fange in Kürze eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik an und ich habe bereits alle wichtigen Unterlagen (u.a auch den Ausbildungsvertrag) unterschrieben und zurückgeschickt in dem überall drinsteht, dass meine Ausbildung, was eine Industrieausbildung ist, erst am 01.09.21 anfängt, Schule fängt auch erst dann an. Allerdings habe ich nicht so lange eine E-mail von der Firma erhalten, dass ich bereits ab 02.08 erscheinen muss für eine sog. vierwöchige Einarbeitung.
Meine Frage ist: Wie ist diese "Außervertragliche" Zeit geregelt? Werde ich versichert, werde ich für diese Zeit bezahlt oder allg. wie ist es überhaupt möglich ohne Vertrag zu arbeiten?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
3 Antworten
das kann man ggf. mit einem normalen beschäftigen machen, wenn er bereit ist, so eine unbezahlte probearbeit abzuliefern.
aber bei einer regulären ausbildung nach BBiG ist es tabu, da will ein unseriöser ausbilder/chef einfach ein paar wochen eine billige/kostenlose arbeitskraft beschäftigen.
dafür ist die (bezahlte) probezeit da, um einen neuen auszubildenden (mitarbeiter) zu prüfen.
ich würde diese eMail so beantworten, als ob das ein versehen wäre und/oder die das begründen soll, warum im vertrag etwas anderes steht.
falls die auf dieser "außervertraglichen einarbeitung" bestehen, dann kontere einfach, dass du dich darüber bei der handwerks- bzw. handelskammer erkundigen wirst, ob das in ordnung wäre.
zwar machst du dich damit unbeliebt, aber das ganze klingt nicht nach seriöser ausbildung, sondern danach, einen azubi als billige arbeitskraft ausbeuten zu können. ob du dabei etwas vernünftiges lernst, ist mehr als zweifelhaft.
Das geht so nicht wie die Firma das will und seit wan muss ein Azubi umsonst sich 4 Wochen einarbeiten lassen !Das ist absolut unseriös!
Da die dir so kommen Rufe mal deine Kammer an und melde das was da verlangt wird!
Gehe
erst zum 1.9 hin und wen dich einer fragt warst du bis vorher im urlaub!
"Naja, bei dieser E-mail ist meine Antwort oder Meinung nicht wirklich gefragt" Natürlich ist die wirklich gefragt.
Außerdem, wo steht denn geschrieben, dass du eine Mail erhalten hast (Spamordner) ? Du hast einen Ausbildungsvertrag und dort steht 01.09.21. Rufe doch einfach morgen mal bei deiner IHK an.
Für eine Ausbildung gibt es keine Einarbeitung. Deine Einarbeitung fängt am 01.09. an und keinen Tag vorher.
Naja, bei dieser E-mail ist meine Antwort oder Meinung nicht wirklich gefragt, die haben ganz schlicht hingeschrieben, dass ich da erscheinen muss. Aber ich werde die Firma dann vorsichtshalber morgen anrufen, um die unklarheiten zu klären. Dankeschön aber für die schnelle Antwort!