Muss ich der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich ausbildungplatzsuchend bin?

5 Antworten

Wenn du in irgendeiner Form einen Anspruch auf Geld möchtest, solltest du so bald wie möglich der Agentur für Arbeit mitteilen, das du dich arbeitssuchend melden möchtest.

Am sonsten kannst du es ja mit Wohngeld bei einem Wohngeldamt versuchen und dir einen Job suchen, den du dort dann aber auch angeben musst.

Mit den Fahrkosten, für Essen und alles wird die erste Möglichkeit wohl auch die bessere sein, um sich eine Arbeitsstelle zu suchen.

Simzusano 
Fragesteller
 19.04.2017, 10:33

nicht arbeitsuchend sondern  ausbildungplatzsuchend

Doenertier90  19.04.2017, 10:34
@Simzusano

Du musst dich dort aber arbeitssuchend melden, wenn du Geld möchtest. Kannst dort ja trozdem einen Ausbildungsplatz parralel dazu suchen oder gegebenfalls einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung, für einen Bereich den du möchtest beantragen.

Noch eine möglichkeit wäre es so biscchen über 200 Euro Bafög zusammen mit Wohngeld zu beantragen und eine weiterführende Schule zu besuchen. Irgendwie

Simzusano 
Fragesteller
 19.04.2017, 10:52
@Doenertier90

verstehe nicht.......

Doenertier90  19.04.2017, 10:53
@Simzusano

Selbst wenn du eine Aubsilungsstelle sucht, muss du dich dem Arbeitsmarkt zu verfügung stellen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld haben zu können oder du informierst dich da mal vor Ort nach alternativen.

markusher  19.04.2017, 11:01
@Doenertier90

du redest dummes zeug. er ist ausbildungssuchend gemeldet, natürlich auch arbeitssuchend. letzeres ist ein automatismus, ersteres ist für ihn aber unglaublich wichtiger

Doenertier90  19.04.2017, 11:01
@markusher

Du bestätigst doch genau das was ich schreibe xD

siola55  19.04.2017, 17:11
@Doenertier90

Kindergeldanspruch wg. arbeitssuchend geht nur bis zum 21. Lebensjahr - ausbildungssuchend jedoch bis zum 25. Lebensjahr!

Doenertier90  19.04.2017, 17:51
@siola55

Jetzt versteh ich erst was mit der Frage gemeint ist. ^^

Du muss dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, da die Familienkasse gerne Einsicht auf deine derzeitige Situation haben möchte. Falls du weiterhin Kindergeld beziehen möchtest. 

Sollte das der Fall sein, bewahre deine ganzen Absagen auf und teile diese jeweils in 6 Monaten der Familienkasse mit. 

Hi Simzusano,

falls du noch keine 25 Jahre bist und die Eltern wollen Kindergeld beanspruchen, dann mußt du dich unbedingt ausbildungsplatzsuchend meldem beim Arbeitsamt/Jobcenter:


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.


Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt 4.3

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55

Das ist noch wichtiger, als die Familienkasse! Die Rentenkasse z.B., wird durch die Arbeitsagentur, über diese Fehlzeiten informiert.

Weil Deine Eltern, ohne die Bescheinigung der Arbeitsagentur, auch kein Geld von der Familienkasse bekommen! Es sei denn Du bist noch minderjährig!

ja na sicher. wenn du das denen nicht mitteilst beim arbeitsamt, dann bist du auch nicht ausbildungsplatzsuchend. der familienkasse kannst du viel erzählen.

Simzusano 
Fragesteller
 19.04.2017, 10:32

Wirklich? aber habe doch keine abgeschlossene Ausbildung absolviert

markusher  19.04.2017, 10:35
@Simzusano

nun wo willst du dich denn sonst ausbildungsplatzsuchend melden? die familienkasse will darüber einen schriftlichen nachweis von deinem arbeitsvermittler haben. bekommen sie das nicht, wird kindergeld sofort eingestellt, da du nicht in ausbildung und nicht in der schule bist, es dir daher nicht zusteht.

Simzusano 
Fragesteller
 19.04.2017, 10:38
@markusher

die schriftliche nachsweise habe ich aber muss ich zur arbeits- Agentur gehen und denen es mitteilen das ich ausbildungsplatzsuchend melden will?  ich bin verwirrt mir wurde gesagt ich soll zur Familienkasse gehen was hat das Arbeitsamt damit zutun? o.O

markusher  19.04.2017, 11:00
@Simzusano

willst du mich veräppeln? wo sonst als beim arbeitsamt, meldest du dich denn arbeitssuchend oder arbeitsplatzsuchend oder beratend? einmal machst du das bei der berufsberatung und dort solltest du genau prüfen, dass du ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und nicht nur beratend und dann beim arbeitsvermittler des arbeitsamtes oder jobcenters.

das sind die einzigen nachweise die für die familienkasse relevant sind. es sei denn die sache ist fortgeschritten und sie wollen bewerbungsnachweise 20 oder 30 oder mehr die woche/monat. mehr musst du nicht tun. kannst du das vom arbeitsamt nicht vorlegen, hast du keine nachweise und bist nicht ausbildungssuchend gemeldet - wo denn auch?