Ausbildung Verlängerung wegen Krankheit
Hallo.
Eine Freundin wurde im mai 12 krank für knapp 1 jahr. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich im 2. Ausbildungsjahr. Trotz nichtbesuchen der Schule in der Krankheitsphase gelang ihr die Zwischenprüfung mit 75%.
Jetzt ist sie in der wiedereingliederung und soll ab september das 2. Lehrjahr wiederholen. Von der IHK aus.
Ist das denn richtig oder gibt es eine andere Möglichkeit??
Danke im voraus.
3 Antworten
Hey :)
Man darf in der Ausbildung nur zu 15 % fehlen, fehlt man mehr muss man ein Jahr dranhängen.
LG
Es kommt ja nicht nur auf den schulischen Teil an. Bei einer dualen Ausbildung MUSS sie auch den betrieblichen Teil lernen und da fehlen ihr nun eben 12 Monate.
Selbst bei einer schulischen Ausbildung ist die Zwischenprüfung nicht alles. Man erlernt einen Beruf (!!!), nicht bloß um Prüfungen zu bestehen.
Sie sollte froh über diese Chance sein!
Das ist korrekt. Sie muss eine gewisse Anzahl Berufsschulstunden nachweisen, dasselbe gilt natürlich auch für die Arbeitszeiten im Betrieb. Wenn diese Stundenanzahl nicht erfüllt wird, muss das Jahr wiederholt werden.