Ausbildung verkürzt und Prüfung nicht bestanden was nun?
Darf man sich das halbe Jahr freistellen oder muss man zur Arbeit wieder
1 Antwort
Der Azubi entscheidet selbst, ob er bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung weiter beschäftigt werden möchte.
Das ist meistens sinnvoll.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit Dich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anzumelden, um die Prüfung zu wiederholen. Anwesenheit im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist dann keine Pflicht mehr.
teamgomez
23.12.2018, 11:56
Fragesteller
Also man kann es auch selbst entscheiden obwohl man verkürzt hat? Von 3 Jahre auf 2 1-2?