Ausbildung abbrechen, Kindergeld zurückzahlen?

4 Antworten

Solange du in Ausbildung bist und U25 gibt es Kindergeld und es muß bei Abbruch auch nicht zurück gezahlt werden. Eine Anspruchsberechtigung von 1 Tag im Monat reicht für den ganzen Monat!

Kindergeld wird für ausbildungssuchende Kinder (Nachweis!) gezahlt und auch in der Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn (wobei hier evtl. eine rückwirkende Zahlung möglich ist) und auch in einer bis zu 4-monatigen Übergangsfrist zwischen Ausbildungsabschnitten.

Jedwede Änderung ist der Familenkasse mitzuteilen.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig!

Tatsächlich muss der Anspruchsgrund auf Kindergeld Volljähriger regelmäßig nachgewiesen werden und ist demnach auch rückwirkend anteilg für die Zeiten zurückzuzahlen, in denen du in keiner Ausbildung standest :-O

Ausbildungssuchenden oder Arbeitnehmern steht es nämlich nicht zu.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das KG deinen Eltern oder mit Überleitung des Anspruchs an dich ausbezahlt wird.

G imager761

drmenzi 
Fragesteller
 29.10.2014, 09:00

Danke. Aber, dass KG Ausbildungssuchenden nicht zuseht höre ich zum ersten Mal. Ich habe es nämlich monatelang bekommen, als ich Ausb-suchend gemeldet war,

Alfred06  30.10.2014, 07:17

" b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. " Arbeitsagentur

Das Kindergeld steht Ausbildungsplatzsuchenden zu und unter bestimmten Bedingungen auch Arbeitnehmern. Während der Suche darf man in Vollzeit arbeiten

Du kannst dei Ausbildung sofort abbrechen. Du musst der Familienkasse glaubhaft machen, dass Du ernsthaft zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz suchst. Dazu musst Du Deine Bewerbung vorlegen. Bis zum Beginn des Studiums kannst Du voll arbeiten. Da es nur eine Bewerbung ist, musst Du bedenken, dass es Probleme bei der Glaubhaftmachung geben könnte, wenn Du dieses Studium nicht beginnst.

Lies nach in der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014, als pdf im Internet

A 16 Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz

drmenzi 
Fragesteller
 30.10.2014, 10:36

Danke erstmal! Meinst du mit voll arbeiten, dass es egal ist, ob ich als aushilfe, teil oder vollzeit arbeite?

bzw sollte ich nicht sagen, dass ich nur eine ausbildung suche. Denn wenn ich ausbildungssuchend gemeldet bin und im märz ein studium anfange, ist es auch nicht grade glaubhaft, dass ich die ausbildung suche und beenden will.

drmenzi 
Fragesteller
 30.10.2014, 10:38
@drmenzi

Ich habe vergessen zu erwähnen, ich bin 24 und lebe bei meinen eltern.

Alfred06  30.10.2014, 19:37
@drmenzi

Anspruch auf Kindergeld besteht bis 25.

Solange Du keine abgeschlossene Ausbildung hast, kannst Du voll arbeiten und trotzdem Kindergeld bekommen, während Du auf den Beginn der Ausbildung wartest.

Für den Anspruch auf Kindergeld musst Du ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein oder glaubhaft machen, dass Du einen Ausbildungsplatz suchst. Bei Meldung bekommst Du Vorschläge, auf die Du reagieren musst.

Willst Du glaubhaft machen, dass Du einen Ausbildungsplatz suchst, musst Du Bewerbungen und Antworten vorlegen. Du musst spätestens im auf den Abbruch folgenden Monat aktiv werden. Du musst der Familienkasse mitteilen, dass Du Dich bei nächster Gelegenheit bewerben wirst, wenn Du studieren willst und Dich wegen der Bewerbungsfristen jetzt noch nicht bewerben kannst oder die Bewerbung vorlegen, wenn Du Dich beworben hast.

Du hast geschrieben, dass Du Dich beworben hast. Damit würde es reichen, diese Bewerbung vorzulegen. Du kannst dann auf den Beginn des Studiums warten. Ist es alledings ein Studium, bei dem jetzt schon klar ist, dass Du das nicht bekommen kannst, weil z. B. Dein Zeugnis zu schlecht ist, ist es schwieriger aber nicht unmöglich glaubhaft zu machen, dass Du eine Ausbildung/Studium beginnen wolltest. Du musst der Familienkasse (fremder Dritter, der Dich nicht kennt) gegenüber glaubhaft machen, dass Du ausbildungswillig bist. Man könnte fragen, warum nur eine Bewerbung. Sucht man einen Ausbildungsplatz, muss man auf jeden Fall mehr Bewerbungen vorlegen.

Das hat alles nichts mit dem Kindergeld zu tun. Bis zum 25 Lebensjahr bekommt man für Kinder in der Ausbildung (Lehre, Studium) Kindergeld und zwar - die Eltern . Wenn Du das Geld von ihnen erhältst, kräht kein Hahn danach was Du letztendlich tust , es muss halt nur bewiesen werden (anhand von Einschreibe Unterlagen - Lehrvertrag etc.), dass Du in der/einer Ausbildung bist .Viel Erfolg und Freude im Studium !

XC600  29.10.2014, 09:27

wenn sie aber jetzt die Ausbildung abbricht steht ihr bzw. den Eltern ab sofort kein KG mehr zu ......bis das Studium anfängt ................falls sie den Ausbildungsabbruch nicht der Familienkasse melden und das KG einfach weiterbeziehen werden sie es irgendwann zurückzahlen müssen .........

Huflattich  29.10.2014, 13:56
@XC600

Dann wird sie halt solange die Ausbildung weiter machen, bis Sie das Studium aufnehmen kann . Der Lehrvertrag liegt doch als Beweis vor. Ich sehe da kein Problem, gibt ja da keine große Lücke, man teilt halt einfach den Studienbeginn mit Immatrikulations - Bescheinigung und das zeitnahe Ende der Ausbildung mit......

Alfred06  30.10.2014, 07:19
@XC600

Das Kindergeld steht weiter zu, da sie durch die Bewerbung nachweisen kann, dass sie sich um ein Studium bemüht.

Alfred06  30.10.2014, 07:20
@Huflattich

Er oder sie kann die Ausbildung sofort abbrechen. Anspruch besteht bei Nachweis der Suche.

Huflattich  30.10.2014, 09:23
@Alfred06

...oder so. Alles andere ist übertrieben.