Ausbildung abbrechen & trotzdem Kindergeld?

2 Antworten

Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres wird Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt.

Ein Anspruch muss deine Mutter trotzdem unverzüglich der Familienkasse melden und nachweisen.

Erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres müssen dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.

Dann müsstest Du dich entweder in schulischer und betrieblicher Ausbildung befinden oder studieren bzw.dich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.

So kann es dann Kindergeld bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

Und warum wechselst du nicht den Ausbildungsbetrieb ? Dafür musst du nicht kündigen und neu suchen.

Frage nach bei deiner zuständigen Handelskammer. Nicht selten kann das schnell über die Bühne gehen. Beim Betrieb selbst kommst du nicht weiter?Also Gespräche wurden da bereits geführt, dass du das Gefühl hast nichts zu lernen?

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/faq-liste/betriebswechsel/wie-kann-ich-den-betrieb-wechseln-4507976

Und das Kindergeld gibt es bis 18 auch ohne Wenn und Aber.