Aus Räumen im eigenen Haus ausgesperrt?

9 Antworten

Wenn die Freundin an dem Haus Eigentumsanteile besitzt kann man ihr den Zugang zu den Räumlichkeiten nicht einfach verwehren. Und Miete muss sie für ihr Eingentum natürlich nicht bezahlen.
Aus meiner Sicht braucht sie eine Rechtssichere Auskunft und dafür muss sie zum Anwalt.

Eine Familie bewohnt im Allgemeinen auch gemeinsam ein Haus. Nun verstirbt der Eigentümer (Vater) - der Erbfall tritt ein. Die Mutter mit den 3 Kindern werden Erben , die Mutter erbt 3/6 und die Kinder je 1/6.

Die gemeinsame Haushaltführung scheint unterdessen nicht mehr zu existieren. Den Familienmitgliedern sind im Haus verbindlich keine separaten Räume zugeteilt worden. Alle betrachten alle Räume noch als gemeinsames Eigentum. Das ist aufgrund der aktuellen Situation aber auch nicht hinnehmbar. Die Mutter hat mit einem Mann(Stiefvater) eine neue Beziehung, die Kinder werden vermutlich nicht alle volljährig sein.

Welchen Status in der ehemaligen Familie deine Freundin einnimmt, ist nicht erkennbar. Falls sie volljährig ist und berufstätig, könnte sie bereits einen eigenen Haushalt führen und damit nicht mehr in der Familie agieren wie in den letzten Jahren. Das Verlangen nach Mietzahlung durch den größeren Rest der Erbengemeinschaft weist auf diese Vermutung hin.Sollten Minderjährige an der Erbengemeinschaft beteiligt sein, dann ist deren Mutter vertretungsberechtigt. Wie sieht die  Situation nun genau aus?

Eigentümer haben immer zugang zu ihrem Eigentum, wenn es nicht an andere berechtigte überlassen ist

da sie gesamteigentümerin ist, kann sie auch das gesamte Eigentum nutzen

das können die Eltern nicht so ohne weiteres machen, das haus müsste erst real geteilt werden

einen Prozentualen Anteil an dem Haus ihrer Mutter

Nach allem, was ich dazu nun lesen konnte, wird die Wohnung von der Mutter, ihrem jetzigen Ehemann und von mindestens einem Geschwister Deiner Freundin bewohnt. Offenbar wohnst Du jetzt auch noch dort.

Vollkommen grundlos wird es nicht sein. Da kann es tausend Gründe geben, weshalb man plötzlich nicht  mehr in Küche und Wohnzimmer darf.

Einer fällt mir ganz spontan ein: Man nutzt die Küche intensiv, räumt aber nie auf, weil man so schnell es geht die nächste Serie im Wohnzimmer schauen muss. Weiß nicht, ob es so ist, aber wäre gut nachvollziehbar. Ist aber auch ziemlich unerheblich und wer dazu gleich die Polizei anruft, schaut wohl zu viele einschlägige Serien...

Dabei ist es so:

Der Eigentümer des Hauses ist verstorben und hat sein Haus vererbt. Gab es keine besondere Regelung, gehört nun der Mutter das Haus zur Hälfte. Die andere Hälfte ist unter den Geschwistern nach Personenzahl aufgeteilt. Somit ist Deine Freundin Eigentümerin von maximal einem Viertel.

Wer das Haus wie nutzen darf, kann unter volljährigen Eigentümern nach Anteilen bestimmt werden, es sei denn im Testament des Erblassers wurde festgelegt, dass alle Eigentümer ein dauerhaftes Wohnrecht in dem Haus haben, was wohl kaum der Fall sein wird.

Wer 50 % Anteile hat, braucht noch eine weitere Person, die ebenfalls zustimmt, wenn sie festlegt, wer das Haus wie nutzen darf. Wenn die beiden mit Anteilsmehrheit bestimmen, dass nur noch Mutter und Stiefvater in dem Haus wohnen dürfen oder nur noch Mutter, Stiefvater und diese Person, dann muss die andere oder wenn es mehrere sind, müssen die anderen wohl oder übel ausziehen. Allerdings haben sie ein Anrecht darauf, ein Nutzungsentgelt dafür zu erhalten.

Bspw.: Ließe sich das Haus auf dem freien Mietmarkt für 1000 € vermieten und der ausgewiesenen Person gehören 25 %, dann stehen der ausgewiesenen Person 250 € monatlich als Nutzungsentschädigung zu.

Für das Geld kann man zwar noch keine Miete für eine eigene Wohnung bezahlen, aber ein erheblicher Zuschuss ist es doch.

Nun könnte natürlich die ausgewiesene Person auf die Idee kommen, wenn ich schon meinen Eigentumsanteil nicht direkt nutzen kann, will ich den Wert dieses Anteils in bar haben, um mir dann selbst ein Haus oder eine Wohnung finanzieren zu können.

Da sitzt der Hebel, den Deine Freundin ansetzen könnte. Sie könnte verlangen, dass sie den prozentualen Anteil an dem Wert des Hauses ausgezahlt bekommt. Bei einem Haus, das z. B. 500000 € wert ist, wären das immerhin bei 25 % Anteil 125000 €. Einigt man sich nun darauf, dass man für Betrag X pro Monat das eigene Zimmer und die Gemeinschaftsräume weiter nutzen kann und dafür aber auf die Auszahlung verzichtet, kann die Mutter kaum was dagegen machen, es sei denn, sie hat kein Problem damit, die Auszahlungssumme zu finanzieren.

Im anderen Fall wird sie ggf. sogar gezwungen, das Haus zu verkaufen und den Erlös auf die Anteilseigner aufzuteilen. Macht sie das nicht, kommt es in letzter Konsequenz zur Zwangsversteigerung. Man sieht häufig solche Teilungsversteigerungen in den Amtsgerichten, wo es nur darum geht, über die Versteigerung den strittigen Wert des Hauses endgültig zu bestimmen.

Oft steigern Anteilseigentümer mit und treiben so den Erlös in die Höhe. Am Ende gibt es entweder einen erfolgreichen Erwerber aus dem Kreis der Anteilseigner oder einen dritten, der sich das Anwesen unter den Nagel reisst (Risiko!). Der Versteigerungserlös wird dann nach Abzug aller Kosten unter den Erben aufgeteilt.

So könnte bspw. die Mutter das Haus für 500000 € ersteigern, muss natürlich an sie selbst keine 250000 € zahlen, aber an die übrigen Anteilseigner die restlichen 250000 € zzgl. ihres Kostenanteils. Dann kommt es darauf an ob sie ggf. zusammen mit ihrem jetzigen Ehemann diese Summe finanzieren kann, was aber normalerweise schon im Vorfeld einer solchen Versteigerung geklärt ist.

Diese Frage lässt sich aufgrund der vorliegenden Informationen nicht seriös beantworten. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, an der Mutter/Stiefvater ebenfalls beteiligt sind? Gibt es weitere Eigentümer? Wieso haben "wir" die Zahlungen eingestellt, wenn doch die Freundin Miteigentümerin ist? Welche Rolle hat der Fragesteller? Ist er Mieter? Das ist alles viel zu viel Wischiwaschi.

Jgrayson1048 
Fragesteller
 31.08.2017, 21:17

Sie, Ihre Schwester, ihr Bruder und ihre Mutter haben das Haus von Ihrem Vater geerbt. Wer zu welchem Anteil ist mir leider nicht bekannt. "Wir" haben die Zahlung eingestellt da ich die Finanzen meiner Freundin verwalte, habe dies auf ihr Anliegen hin getan. Ich, der Fragesteller, bin kein Mieter sondern lediglich der Freund der betroffenen welcher, wie bereits erwähnt, ihre Finanzen verwaltet das sie damit selber Schwierigkeiten hat. 

Guekeller  31.08.2017, 21:34
@Jgrayson1048

Wenn es eine gesetzliche Erbfolge (kein Testament) gab, dann gehört Deiner Freundin gerade mal ein Sechstel des Hauses, der Mutter aber die Hälfte, also dreimal soviel. Dennoch kann die Mutter den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen nicht verwehren. Aber die Meinung der Mutter hat mehr Gewicht als die der Tochter. Der Stiefvater hat gar nichts zu sagen. Du übrigens auch nicht.