Aus dem vorhandenen Job selbst kündigen wenn neue Arbeit erst in 3 Monaten beginnt
Wie meine Überschrift bereits sagt überlege ich mein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen da ich die Zusage eines neuen Arbeitgebers bereits erhalten habe, diese Stelle jedoch erst in 3 Monaten beginnt.
Und jetzt ausführlich!
Seit rund einem Jahr bin ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber angstellt, aber bereits nach kurzer Zeit stellte sich die Unzufriedenheit ein. Bereits wenige Tage nach Dienstantritt habe ich festgestellt wie die Dinge bei meinem AG laufen. Ich bin im Vertrieb eines kleinen regionalen Verlags tätig und die Chefs üben jeden Tag enormen psychischen Druck auf uns angestellte aus, gerade auch auf die Vertriebler. Es zählt nur Umsatz Umsatz Umsatz. Ist ja auch irgendwo richtig und logisch, so ein Unternehmen muss ja auch Wirtschaften können und Rechnungen sowie Löhne begleichen, aber muss man deswegen jeden Tag seine Mitarbeiter (das wichtigste im Unternehmen) jeden Tag aufs neue Fertig machen.... :-( Und trotz 40 h/Woche die im Arbeitsvertrag stehen bin ich meistens 50 Stunden und länger da, denn wenn man nicht genügend Umsatz schreibt wird man richtig fertig gemacht und angebrüllt. Diese Art und Weise bewegte mich dazu, nach bereits vielen vorherigen befristeten Arbeitsverträgen, mich wieder zu bewerben und sogar eine neue Ausbildung anzufangen. Ich bewarb mich also für eine Laufbahnausbildung zum Beamten und habe nun vor 2 Tagen die Bestätigung erhalten das ich angenommen wurde. Im September soll es losgehen. Nun bin ich seit diesen 2 Tagen am überlegen, ob ich mich noch bis August, dann muss ich ja spätestens Kündigen, durchschleppe, oder ob ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt kündigen soll, will wie auch immer. Nur leider habe ich die Befürchtung, dass ich dann vom Arbeitsamt eine Sperre verpasst kriege, was ich ja auch im Sinner der anderen Steuerzahler verstehen würde. Gibt es denn aber Ausnahmen für Fälle wie mich? Ich war noch nie Arbeitslos habe mich lediglich immer von Befristung zu Befristung bewegt und stehe jetzt das erste Mal an dem Punkt das ich Arbeitslos werden würde, aber eben eine neue Stelle in Aussicht habe. Anhand einer schriftlichen Aufnahmebestätigung könnte ich dem Arbeitsamt ja auch meine Annahme für die Stelle belegen.
Also weiß jemand ob ich mit einer Sperre von ALG I rechnen muss? War vielleicht jemand anderes schon einmal in einer ähnlichen Situation und was ist geschehen?
Fragen über Fragen und ich hoffe jemand hat einen Rat, oder einen Denkansatz.
5 Antworten
Wer eine Arbeitsstelle kündigt (Eigenkündigung) um eine neue anzutreten erhält keine Sperrzeit (auch nicht, wenn es 3 Monate dauern würde z. B. wegen einer längeren Kündigungsfrist, wie nur am Qurtalsende möglich) - Bundessozialgericht Urteil vom 26.10.2004, B 7 AL 98/03 R.
Das gilt nicht nur für bereits unterschriebene Arbeitsverträge sondern es reicht schon eine berechtigte Annahme aus, daß man eingestellt wird - selbst dann kann keine Sperrzeit verhängt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.
Wenn eine Sperrzeit wegen Arbeitgeberwechsel verhängt werden würde, wäre es ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte freie Wahl des Arbeitsplatzes und es würden Eigenkündigungen ohne direkte Anschlußbeschäftigung nahezu unmöglich gemacht.
Du solltest so kündigen, daß Du die neue Stelle antreten kannst und den letztmöglichen Kündigungstermin beim jetzigen Arbeitgeber einhalten kannst.
Für die Zwischenzeit hast Du Anspruch auf ALG-I - eine Sperrzeit darf also nicht verhängt werden.
Also - Du mußt zunächst im Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist Du einhalten mußt.
Wenn z. B. Quartalsende entscheidend ist, dann kannst Du zum 30.06. kündigen - Arbeitsaufnahme: 01.08. --> dann ALG-I im Juli.
Du kannst allerdings nicht ohne weitere wichtige Gründe bereits jetzt kündigen, wenn noch weitere Kündigungsmöglichkeiten bis zum 31.07. bestehen - der letztmögliche Kündigungstermin muß gewählt werden.
Teile dem Amt mit wie du dort behandelt wirst und das du schon einen Neun arbeitgeber hast der dich dan zu den termin nimt. Damit hast du 2 wichtieg gründe für deine kündiegung und damit auch keine sperrzeit.
Sage auch du wilst mit deiner Wieder hergestellten Arbeitskraft bei deinem neuen chef anfangen können.
Wenn du vorzeitig selbst kündigst, bekommst du auf jeden Fall eine Sperre. Da spielt es auch keine Rolle, wenn du schon eine neue Arbeitsstelle hast.
Aber vielleicht hast du ja Resturlaub und Überstunden, die verrechnet werden können.
Ist doch egal. Die nächsten drei Monate kannste auch in der Gastronomie jobben, es wird Sommer.