Augen zu schlecht für eine Ausbildung bei der Polizei?
Hallo zusammen.
Laut der Internetseite des Landes NRW wird eine Sehkraft von mindestens 30% als persönliche Voraussetzung gebraucht. Diese Angabe scheint mir nicht so gängig zu sein.
Ich habe bis jetzt nämlich immer ganz klassisch mit Dioptrie-Werten gearbeitet. Ich gehe mal davon aus, dass -7 Dioptrien auf beiden Augen ohnehin ein KO-Kriterium für die Polizei darstellen oder?
5 Antworten
Hallo DaliKlick87,
die beste Antwort erhälst Du, wenn Du direkt zur Polizei gehst udn Dich dort genau erkundigst.
Diese Angabe scheint mir nicht so gängig zu sein.
Man muss unterscheiden zwischen Dioptrien und Sehleisdtungsangaben, die nur landläufig in % angegeben wird.
Fachlich richtig ist der Visus, mit Visus 1 meint man dann 100% Sehleisatung, Visus 0,3 sind 30%.
Du kannst mit -1,0 Dioptrien einen Visus von 0,3 haben und mit -7.0 einen Visus von 1,0.
Also geh zur Polizei und lass Dich dort beraten
Hier ist eine Auflistung, wann jemand bezüglich Sehkraft für den Polizeidienst untauglich ist:
http://www.polizei-studium.de/downloads/Augenhinweise.pdf
Das ist richtig, mindestens 50% Sehkraft hieß es jetzt bei mir aber... -7 ? Da schaffste ohne Sehhilfe nichtmal den Führerschein oder ?
Also da kann ich dir ganz sicher sagen das -7 nicht genommen wird
Oh man, ich denke immer meine Augen sind extrem schlecht. Links unter 10% rechts noch 60% und ich habe es im Alltag relativ schwer. Fahre nichtmal Auto zur Sicherheit.
Ja. Die erforderlichen Sehwerte schafft man eigentlich nur bis ca. 2,5 Dioptrin. Ab da wird es schon sehr sehr schwierig. Muss ja auch OHNE Sehhilfe sein.
Wäre Lasern eine Alternative? Da erkennen die BL unterschiedliche/mehrere Methoden an.
Gruß S.
Ein Laser Eingriff ist nicht mal eben gemacht falls überhaupt möglich. War vor kurzem in der Augenklinik wegen Lasern diese sagten zu mir ab 4 diptren machen die keine Eingriffe mehr.
Okay. Da habe ich aber andere Informationen erhalten. Es gibt, wie du bestimmt weißt, auch mehrere Methoden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ab -4 keine Korrekturen an Augen mehr vorgenommen werden. Achja, und natürlich ist das nicht mal eben so gemacht ;-) Ich war in einer Privatklinik, die ausschließlich solche Eingriffe machen. Die hatten eigentlich ziemlich kurzfristige Termine zur Verfügung. Die Regenarationszeit nach dem Eingriff war auch noch im erträglichen Rahmen. Insgesamt sehr überschaubar.
Ja. Es muss in einem anerkannten Verfahren gemacht worden sein und wird auch mit einer Wartezeit belegt. Die ist in den BL teilweise unterschiedlich.
Du kannst ja mal hier rumstöbern:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?p=13775#13775
Unter welchen Bedingungen man in den Kliniken eine Laser-OP durchführt, weiß ich nicht.
Gruß S.
Dank für die Antwort. Habe mich bezüglich einer Laser-OP informiert. Müsste diese dann bereits VOR der Bewerbungsphase durchgeführt sein?