Aufstockung und Alg2 und Selbständigkeit?

2 Antworten

Deshalb muss man ja diese Anlage ausfüllen und sein voraussichtliches Einkommen und Ausgaben nennen, auf Grundlage deiner Angaben wird dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen ermittelt.

Wenn Du also damit rechnest, dass es am Anfang noch nicht so gut läuft, dann solltest Du entsprechend wenig Einkommen angeben.

Denn das Jobcenter berechnet dann nach meinem Wissen das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen für die nächsten 6 Monate und je nachdem was Du da angibst fällt dann die Aufstockung für die nächsten 6 Monate aus.

Danach musst Du dann deine tatsächlichen Umsätze nachweisen und es erfolgt dann eine abschließende Berechnung.

Dann kommt es entweder zu einer Nachzahlung, oder man fordert zu viel gezahlte Leistungen zurück.

Isomatte hat es richtig erklärt!

Deshalb erstellt man VOR der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit einen Businessplan und geht hier auf alle gründungsrelevanten Fragen ein wie

  • Versicherungen/ Vorsorge
  • Steuern/ Buchführung
  • Vertragswerke
  • Fördermittel
  • etc.

Wenn eine Tragfähigkeit u erkennen ist, kann die Tätigkeit angemeldet werden. Die Zahlen aus dem BP werden dann in den EKS Bogen übertragen.

Idealerweise, läßt Du dich einmal beraten. Infos z.B. www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung