Aufstockung und Alg2 und Selbständigkeit?
Guten Abend,
Ich habe da mal eine Frage.
Mein Ehemann arbeitet und wir stocken momentan auf. Ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht und musste nun einen EKS Antrag beim Jobcenter abgeben. Nun bin ich verwirrt, denn ich stelle mir die Frage wie es finanziell aussieht. Ich gehe davon aus, dass mein Unternehmen gut laufen kann aber natürlich nicht sofort. Wie sieht es nun mit der Aufstockung meines Ehemannes aus - angenommen er bekommt 250€ Aufstockungsbetrag und ich verdiene in den ersten zwei Monaten vielleicht grade mal 150€ ( ich weiss es nicht). Geht das Jobcenter dann daher und lässt die Aufstockug komplett sein und ich muss dann am Ende des Monats beweisen wie viel ich verdient habe und man bekommt den Differenz Betrag ausgezahlt ? Also man monatlich den Differenz Betrag bekommt.Aus dem Antrag lese ich heraus dass die das Ende des Bewilligung Zeitraums erst machen. Aber würde ich erstmal nicht viel einnehmen wären wir ja im minus das kann es nicht sein. Danke im voraus
2 Antworten
Deshalb muss man ja diese Anlage ausfüllen und sein voraussichtliches Einkommen und Ausgaben nennen, auf Grundlage deiner Angaben wird dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen ermittelt.
Wenn Du also damit rechnest, dass es am Anfang noch nicht so gut läuft, dann solltest Du entsprechend wenig Einkommen angeben.
Denn das Jobcenter berechnet dann nach meinem Wissen das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen für die nächsten 6 Monate und je nachdem was Du da angibst fällt dann die Aufstockung für die nächsten 6 Monate aus.
Danach musst Du dann deine tatsächlichen Umsätze nachweisen und es erfolgt dann eine abschließende Berechnung.
Dann kommt es entweder zu einer Nachzahlung, oder man fordert zu viel gezahlte Leistungen zurück.
Isomatte hat es richtig erklärt!
Deshalb erstellt man VOR der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit einen Businessplan und geht hier auf alle gründungsrelevanten Fragen ein wie
- Versicherungen/ Vorsorge
- Steuern/ Buchführung
- Vertragswerke
- Fördermittel
- etc.
Wenn eine Tragfähigkeit u erkennen ist, kann die Tätigkeit angemeldet werden. Die Zahlen aus dem BP werden dann in den EKS Bogen übertragen.
Idealerweise, läßt Du dich einmal beraten. Infos z.B. www.beraterstudio.de