Aufkleber - Sachbeschädigung oder Ordnungswidrigkeit

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich gilt es grundsätzlich als Sachbeschädigung. Es kommt allerdings sehr selten zu Verurteilungen, weil die meisten Städte und Gemeinden das "Kleben" nur als OWi behandeln.

Route18  03.11.2012, 15:22

Danke für den Stern :-)

Zu der Sache hab ich letztens einen Bericht im WDR gesehen. Es ging darum, dass man in Köln gar nicht mehr nachkommt, verkleisterte Straßenschilder von aufgepappten Aufklebern zu reinigen. Wer dort erwischt wird, bekommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und zahlt Bußgeld. Vermutlich wird das aber jede Stadt / Gemeinde unterschiedlich handhaben.

Kommt u.a. auf die Größe des Aufklebers an. Für Sachbeschädigung ist "eine nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehende" Veränderung erforderlich.

Wird genauso gehandhabt wie Graffiti. Sioehe dazu: http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/strafr1.htm

Ansonsten OWi.

OWK - du hast das Ding ja nicht beschädigt