Aufgrund von Korrekturen beim rückwärtigen einparken durchfallen?

7 Antworten

Also prinzipiell fällt man durch die Prüfung,, wenn man  nicht einparken kannt. Es gehört eben auch zum Autofahren dazu, das Auto verkehrssicher parken zu können.

In der Prüfung ist es aber so, dass es ganz auf den Prüfer ankommt. Wenn der Prüfer merkt, dass du überhaupt nicht einparken kannst bzw. zu oft korrigieren musst, lässt er dich mit großer Wahrscheinlichkeit durchfallen. Du hast auch nur drei Korrekturzüge für den Einparkvorgang.

Es liegt aber tatsächlich am Prüfer, wie er deine Unsicherheit beim Parken einschätzt und wie tolerant er insgesamt ist. Pauschal beantworten kann man deine Frage also leider nicht.

Es ist ja auch gar nicht so, dass man während der Prüfung perfekt einparken können soll. Es geht eben nur darum, dass man das Auto einigermaßen zügig und sicher in eine Parklücke manövrieren kann.

imad666 
Fragesteller
 10.11.2015, 11:41

Letztendlich habe ich in der Prüfung insgesamt 3x eingeparkt und das wichtige ist ja das ich am ende in der Lücke stehe auch wenn ich da knapp 30 Sekunden länger brauche wie ein erfahrener Autofahrer. 

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Muellermaus  10.11.2015, 13:08
@imad666

Aus diesem Grund schrieb ich ja, dass es im Ermessen des Prüfers liegt, ob er Dir zweimal die Möglichkeit gibt, mehrmals zu korrigieren. Ich verstehe Deinen Ärger und mir würde es ebenso ergehen, aber in einer solchen Situation bist Du leider machtlos.

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Beim Einparken sind laut Prüfungsverordnung nicht mehr als 2 Korrekturzüge zulässig. (Ein Korrekturzug ist das Fahren in die andere Richtung, sprich beim rückwärts Einparken eben nach vorwärts).

Auch wenn du etwas schief gestanden hättest, hätte es passieren können, dass du durchfällst. Je nachdem wie schief du dann gestanden hättest.

Irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden, sonst brauch der nächste demnächst 10 min (nur als Bsp.) um zu stehen und korrigiert dabei 15 mal und der andere steht im 45 Grad Winkel (auch nur ein Bsp.) in der Lücke. hat dafür aber nicht korrigiert. Wäre ein schönes Chaos im Straßenverkehr.

Der Prüfer scheint dir noch eine Chance gegeben zu haben, möglicherweise weil du eben es beim ersten Mal eben nicht in 2 Zügen geschafft hast und man eine Grundfahraufgabe ja durchaus wiederholen darf. Beim 2. Mal waren es dann vermutlich auch mehr als 2 mal...und damit war die Prüfung dann wohl beendet. Nur meine Mutmaßung...ich war ja nicht dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.
imad666 
Fragesteller
 10.11.2015, 11:37

Witzig nur dass man zum korrigieren mindestens 2 Züge braucht vorwärts und rückwärts. Ich hätte es einfach als ich drin stand dabei belassen sollen und nicht korrigieren sollen, tun kann ich ja jetzt eh nichts mehr. 

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Siraaa  10.11.2015, 11:44
@imad666

man brauch nicht min 2 Züge um einzuparken. Ich parke selbst auch in max. 2 Zügen ein...und ich bin jetzt beileibe kein Meisterparker.
Rückwärts rein, einmal nach vorne und nochmal ein Stück zurück....schon ist man drin...mit einem Korrekturzug. (Wenn man sich nicht gerade die allerkleinste Lücke ausgesucht hat, aber die Lücken in der Prüfung sind durchaus machbar)

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imad666 
Fragesteller
 10.11.2015, 11:51
@Siraaa

1  Korrekturzug ? Dass sind 2 Korrekturzüge, sobald du den Schaltknopf benutzt ist es ein Korrekturzug. (Vorwärts, Rückwärts)

Finde ich an sich Lächerlich diese Regelung, man parkt 3x richtig und gut ein und fällt durch weil man korrigiert. 

Aussage von meinem Fahrlehrer "in der Prüfung darfst du korrigieren". 

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Siraaa  10.11.2015, 13:39
@imad666

Zitat aus dem link, den ich dir gegeben habe


" Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung  der Aufgabe" 

Und dein Fahrlehrer hat ja auch Recht, du darfst korrigieren. Nur eben nicht beliebig oft.

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Hmmm, dass ist ja merkwürdig. Jeder / oder fast jeder Fahranfänger, korrigiert beim einparken nach. Das ist doch das normalste der Welt. Steht man nicht richtig drin, kann es schon mal passieren, dass man eine Rüge bekommt. Selbst erfahrene Autofahrer, schaffen es nicht immer gleich beim ersten mal. Und du warst immerhin ein klein wenig aufgeregt. Manche Prüfer stellen sich aber auch ein bissl merkwürdig an. (Da hast du kein Glück mit ihm gehabt. Der war wohl ziemlich angespannt.)Was hat denn dein Fahrlehrer dazu gesagt??? Auch ich habe beim einparken zweimal korrigiert und da hat keiner was dazu gesagt.

Maximilian0296  10.11.2015, 11:42

Auch ich habe beim einparken zweimal korrigiert und da hat keiner was dazu gesagt.

Man darf ja auch 2 mal korrigieren. Ich vermute einmal, der Fragesteller hat deutlich mehr Züge gebraucht. Er sagt ja auch das er 2 Minuten zum einparken gebraucht hat und das ist nur fürs einparken eigentlich schon recht lange.

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Blackbluefires  10.08.2023, 15:10
@Maximilian0296

Ja 1-2 min sind eim Parken schon sehr lange. aber kommt auch auf dem Parkplatz an warten hinten oder vorne Fahrzeuge. dann sind 1-2 min zu lange

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Klar darf mann korrigieren, mein fahrlerer hat es mir sogar so beigebracht mit einer korrektur perfekt in die parklücke zu kommen ! Jetzt is die frage wie du dich im allgemeinen angestellt hast ! 2 min um in eine parklücke zu kommen is ordentlich und sieht nach sehr vielen korrekturen aus! Haste dein fahrlehrer mal angesprochen wie er das gesehen hat ! Aber mann kann nicht ausschluessen dass sie an dir noch etwas geld verdienen wollen

Wie kommst Du auf die Vermutung, dass Du wegen dem einparken durchgefallen bist?

Eventuell hat sich der Fahrlehrer/Prüfer die ganze Zeit notitzen gemacht.

Dann gab er Dir zum Schluß das Durchgefallen.

Mach doch die nächste Prüfung bei eine anderen Prüfer.

Gruß


imad666 
Fragesteller
 10.11.2015, 11:39

dann hätte er sicherlich am ende etwas gesagt bzw. es aufgeschrieben auf meinen Fehlerzettel steht hat >2 Korrekturen beim einparken benötigt. 

Letztendes bin ich eingeparkt drin gestanden. auf ich jetzt 30 Sekunden länger brauche wie ein Autofahrer der seinen Lappen schon seid jahren hat oder nicht finde ich Ziemlich lapidal und einfach nur ungerecht. 

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Maximilian0296  10.11.2015, 11:39

Mach doch die nächste Prüfung bei eine anderen Prüfer.

Der Prüfer wird vom TÜV vorgeschrieben, da hat man kein Mitspracherecht.

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