Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen mit welchen Gründen?

3 Antworten

Ich hab das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 2-jährigen Sohn. Im Rahmen der Trennung "versprach" mir mein Ex notfalls unter Einsatz der Polizei zu verhindern, dass ich unseren Sohn bei meinem Auszug mitnehme. (In der Regel verbleiben Kinder bei dem Elternteil, bei dem sie direkt nach der Trennung leben).Daraufhin ging ich mit meiner 18-jährigen Tochter, die auch bei uns lebte, zum Amtsgericht. Dort legten wir glaubwürdig dar, das mein Ex unseren Sohn am Hochstuhl festbindet, das Kind und mich während wir schlafen mit Gegenständen bewirft, meine Telefonleitung abhört, mich mit dem Auto verfolgt, meine Tochter psychisch unter massiven Druck setzt, solches also in Zukunft auch bei unserem gemeinsamen Sohn zu erwarten ist usw.. Mir wurde sofort vor Ort das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (so dass der Vater keine Handhabe hatte, bei meinem Auszug die Mitnahme unseres Sohnes zu verhindern) später dann in einem regulären Verfahren das Entgültige. Wenn deine Ex also (z. B. durch einen Zeugen bestätigt) glaubhaft machen kann, dass das Kindeswohl bei dir nicht gegeben ist kann sie durchaus das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen!

Wenn die Eltern sich nicht einig werden, wird sehr häufig das alleinige ABR vergeben.

Das bekommt dann in der Regel derjenige, bei dem sich das Kind in der Hauptsache aufhält.

Dazu bedarf es keiner speziellen Gründe außer großer Uneinigkeit.

Wenn du dein Kind misshandelst, missbrauchst, es verwahrlosen lässt, drohst, es in Ausland zu entführen.

Das war´s. Wenn deine Ex eine Wut auf dich hat und dich am liebsten vom Planeten schubsen würde, ist das kein Argument.

Hat sie das alleinige Sorgerecht? Das Umgangsrecht hast du auf jeden Fall, es sei denn, du misshandelst, missbrauchst,etc.. dein Kind.


Menuett  17.08.2016, 15:01

Mißhandlung und Mißbrauch - das wird das Sorgerecht entzogen.

Doch wenn Eltern sich nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einigen können, dann wird das ABR nur wegen Uneinigkeit vergeben.

Sonst hätten nämlich beide das Recht, das Kind einzubehalten und das geht im Ernstfall nicht gut.