Auf meinem Grundstück mit dem PKW fahren zum wenden?

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Der Hinweis "Keine Wendemöglichkeit" an dem Sackgassenschild drückt nicht klar erkenntlich den Wunsch des/der Grundstückseigentümer in der Straße aus, sondern ist lediglich als verkehrsTECHNISCHER Hinweis anzusehen. Die Garagenzufahrt ist das Grundstück eines bestimmten Eigentümers, aber das alleine drückt nicht dessen Willen aus, dass dort niemand wenden darf! Hier kann nur eine eindeutige Willensbestimmung (Schild: 'Befahren des Grundstücks verboten - Der Eigentümer' oder so ähnlich lautender Text) als eindeutige Willensbekundung angesehen werden. Es könnte sogar sein, dass im Streitfalle von einem Gericht gesagt würde, dass auch dieses nicht reicht, sondern zusätzlich eine Absperrung (Flatterband, Bodenmarkierung etc.) angebracht sein muss. Sind diese Anforderungen erfüllt und jemand befährt dennoch das Grundstück, so könnte es sich um Hausfriedensbruch handeln.

Es ist Dein Grund und Boden. Es besteht wohl keine öffentliche Widmung, daher darfst du alle Fahrer auf Unterlassung hinweisen.

nein! 1.dein grundstück 2.schild keine Wendemöglichkeit. also haben die leute nicht bei dir zu wenden, werden ja durch das schild gewarnt.

da auch das Grundstück Privateigentum ist, bleibt dir nichts anders übrig- Funktor davor-

Kann praktisch nur durch Einfriedung behoben werden. Du solltest aber nachdenken, ob das wirklich nötig ist.