Arzttermin versäumt - darf der Arzt eine Strafe verlangen?

13 Antworten

Erstmal ist es völlig normal das es die Helferin macht, dass ist soweit ich weiß auch überall so.

Und ja er kann von dir eine Strafe einfordern (Ausfallhonorar), denn wenn der Arzt mit dir einen Termin vereinbart du aber nicht auftauchst, hält er sich trotzdem diesen Termin frei im glauben, dass du den Termin annimst. Kommst du nicht entsteht ihm dadurch ein Schaden, da er ja dort jemand anders hätte behandlen können.

Hier nochmal zum nachlesen § 615 BGB. Selbst wenn der schaden nicht Kausal ist, so ist doch ein Vertrag zu stande gekommen, der beide Parteien zur Einhaltung verpflichtet. Anders sähe das aus, wenn man rechtzeitig den Termin hätte verschoben/abgesagt.

Das Ausfallhonorar ist günstiger als der eig entstandene ''Schaden''. Es ist natürlich auch zu berücksichtigen ob dies vertraglich iwo festgehalten worden ist auf dt. hast du was unterschrieben, wo das draufstehen könnte.

Auch zum nachlesen: Urteil vom 12.09.2006, AZ: 17 C 71/93 und Urteil vom 17.04.2007, AZ: 1 U 154/06)

Ein Ausfallhonorar darf nur eingefordert werden, wenn es vorher verbindlich zwischen Arzt und Patient vereinbart wurde. Dies ist bei dir offensichtlich der Fall. Ein Ausfallhonorar darf aber nicht in pauschaler Höhe eingefordert werden, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Honorarausfalls und auch nur dann, wenn der Arzt den unvorhersehbar freien Termin nicht anderweitig besetzen konnte.

Wenn du mal den Begriff "Ausfallhonorar" googlest, findest du jede Menge entsprechender Urteile. Möglicherweise ist auch was dabei, das deinem Fall ähnelt.

Schnuddelwutz  11.01.2014, 04:49

Ein Ausfallhonorar darf nur eingefordert werden, wenn es vorher verbindlich zwischen Arzt und Patient vereinbart wurde.

Falsch. § 293 - Annahmeverzug

Djoser  11.01.2014, 11:29
@Schnuddelwutz

Nicht falsch! Googlen, Urteile lesen!

Anton96  23.01.2014, 12:34
@Schnuddelwutz

Da steht nur drin das es so etwas gibt aber nicht wie er sich im Einzellfall auswirkt

als Studentin solltest Du wissen : " Wer lesen kann ist klar im Vorteil " Du hast einen Vertrag unterschrieben, der rechtsgueltig ist. In diesem Vertrag steht mit Sicherheit nichts davon , das diese Zahnreinigung der Arzt persoenlich vornehhmen muss. Mit dem Mehrbetrag von 80 Euro will der Arzt wahrscheinlich einen grossen Teil seines Ausfalls sich von Dir ersetzen lassen. Er haette ja in dieser Zeit jemanden anderes behandeln koennen . Kein Gericht wird Dir in diesem Fall Recht geben. Also zahle ihm die geforderte Summe so schnell wie moeglich.Nicht das er noch auf die Idee kommt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten,was die Kosten erheblich erhoehen wuere. Vielleichtg laesst er sich ja auf eine Ratenzahlung ein - ein Versuch waere es allemal wert !

nbg911 
Fragesteller
 10.01.2014, 06:44

Der Arzt wäre ja wie immer nicht mal dabei gewesen! Bei ihm sind also keine Termine ausgefallen. Nur die Arzthelferin hatte "nichts" zu tun.

Dea2010  10.01.2014, 06:54
@nbg911

Diskussion zwecklos.

Pacta sunt servanda... Verträge sind einzuhalten. Und du hast den Vertrag unterschrieben.

Anfechten ist nicht, da nicht sittenwidrig.

Und auch eine Arzthelferin kostet... oder glaubst du die arbeitet umsonst für den Zahnarzt?

Ausfallhonorar, Lohnkosten, Lohnnebenkosten...in der Summe dürfte das sogar mehr sein als die monierten 180€!

AanAllein  10.01.2014, 10:11
@Dea2010

Nach welcher Rechnung soll denn der Schaden höher sein als das, was der Arzt bei Ausführung der Dienstleistung eingenommen hätte?

nbg911 
Fragesteller
 18.01.2014, 02:54
@Dea2010

Zum Glück war die Diskussion ganz und gar nicht zwecklos, denn ich habe nicht auf Leute wie dich gehört, und nach meiner Diskussion wurde mir mitgeteilt, dass ich nichts bezahlen muss.

Es ist egal ob es der Arzt selbst macht oder eine Helferin. Die Zeit wurde für deine Behandlung eingeplant. In der zeit hätte ein anderer Patient behandelt werden können.

Es ist daher rechtens wenn er dir den Ausfall anrechnet.

Und außerdem hast du ja unterschrieben, das du mit der Zahlung von 180 Euro einverstanden bist, wenn du einen Termin nicht rechtzeitig absagst.

nbg911 
Fragesteller
 10.01.2014, 06:51

Was ich nicht verstehe, ich hab den Termin ja nicht abgesagt, sondern nachholen wollen sobald ich wieder gesund wäre. Also wären meine Kosten ja nicht weggefallen.

Im Normalfall reagiert man da kulant, man will schliesslich keine Patienten verärgern.

Und so kostet mich der Selbstkostenbeitrag meiner Rechtschutzversicherung weniger als sein Ausfallschaden. Wo er von vornherein nicht mal dabei sein würde, wie das bei Zahnreinigungen nun mal ist. Wäre es eine Behandlung bei ihm, hätte ich noch Verständnis.

Elbeobst65  10.01.2014, 07:03
@nbg911

leider habe ich einen Termin zur Zahnreinigung beim Zahnarzt verpasst, weil ich wegen Krankheit verschlafen habe.

Du schreibst es ja selbst. Du hast ihn verpasst.....

Du hast allerdings auch recht. Die Praxis hätte etwas kulanter reagieren können. Es kann ja auch sein, das so was bei ihm öfter vorkommt, das Leute nicht absagen. Und nun greift er eben durch. Dich hat es da dann eben erwischt.

blumenFee47  10.01.2014, 07:45
@nbg911

Aber man sagt immer einen Termin telefonisch ab, egal aus welchem Grund. Flunkern darf man auch , weiß ja keiner.

Ein Arzt spricht keine Strafen aus. Er kann für den nicht wahrgenommenen Termin eine Rechnung stellen.

Wenn du wegen einer professionellen Zahnreinigung zum Zahnarzt gehst, du den Termin versäumst, scheinen mir 180.--€ an Honorarausfall , masslos übertrieben.

Bei uns kostet so eine Zahnbehandlung ca. 65-70.--€ und wird von einer Assistentin ausgeführt. Nur, der Zahnarzt schaut mal am Ende nach, ob alles in Ordnung ist.

Da die meisten Krankenkassen eine professionelle Zahnreinigung nicht bezahlen, bleibt man auf den Kosten sitzen.

Ob die Höhe des Honorausfalles gerechtfertigt ist, da habe ich meine Zweifel, weil diese Forderung fast doppelt so hoch ist, wie die Behandlungskosten.

Ich lasse jährlich 2 mal eine solche Reinigung vornehmen und das schon seit vielen Jahren. Habe einmal einen Termin versäumt und prompt bekam ich eine Rechnung über 30.--€. Diese Rechnung habe ich bezahlt, aber der Zahnarzt sieht mich nie wieder.

Runde 150-160 Euro würde der Zahnarzt bei 2 Behandlungen bekommen. Er schreibt eine Rechnung über 30.--€ und verliert damit 3 Familienmitgleder, die sich jährlich 2 mal einer professionellen Zahnreinigung unterziehen.

Ihm gehen dadurch 3 mal, 150-160.--€, also 450-500.--€ verloren, dafür kassiert er 30.--€. Nur so kann man diese Geldbeutelschneider bestrafen, wenn man zukünftig deren Praxen meidet.