Arbeitszeugnis Anschrift des AG fehlt
Hallo liebe Leute,
ich habe endlich eine überarbeitete Fassung meines Arbeitszeugnis erhalten.
Leider fehlt auf dem Zeugnis die Angabe des kompletten Firmennamens und die Anschrift des Arbeitgebers.
Meiner Meinung nach ist die Form so nicht ok. Muss ich das so hinnehmen? Ist der Arbeitgeber zur Änderung verpflichtet?
Freue mich über hilfreichen Antworten. :-)
3 Antworten
Eigentlich muss auf jedem Papier, das die Firma verlässt, der vollständige Briefkopf stehen; über den Betrieb sagt das allerdings einiges aus - was werden da die Nachbarn denken?
Nimm die Mühe in Kauf und weise das Personalbüro schonend darauf hin.
Danke, das denke ich auch. Ich bin Bürokauffrau und mir würde es im Leben nicht einfallen etwas so zu versenden. ;-)
Ein Personalbüro gibt es nicht, ist ein kleiner Betrieb. Das machen die GF, da ich nicht mehr dort bin. Habe es schon entsprechend angemerkt und warte...
Das ist nicht so richtig. Das Arbeitszeugnis soll keine Firmenanschrift enthalten, so wie wir es von Briefen kennen. Es muss aber auf jeden Fall auf dem Logopapier geschrieben werden, das ist nämlich der Beweis, dass es von keinem Fremden erstellt ist. Viele Firmen haben auf dem Logopapier bereits alle Kontaktdaten stehen, wenn nicht, auch nicht schlimm. Am Ende muss der Name und die Position des Unterschriebenen stehen. Wenn das Zeugnis auf keinem Logopapier erstellt war, dann fragt man sich, was ist das für Firma.
Ich komme aus der Personalabteilung. Was heißt bei euch "übliche" und "nicht übliche" Geschäftspapier? Außerdem soll man nach "außen" kein neutrales Papier verwenden.
Es gibt ein Geschäftspapier auf dem alle Angaben vorgedruckt sind (aus der Druckerei auf einem "schönen" Papier).
Dann gibt es noch eine andere Vorlage, die selbst ausgedruckt wird (auf normalem, weißen 80 g Papier). Diese wurde verwendet. Allerdings die zweite Seite und daher fehlen die Angaben, wie Anschrift, Firmierung etc. Diese Vorlage wird nur selten und eher bei "Massensendungen" genutzt.
Ein Arbeitszeugnis geht nach "außen", daher halte ich die Vollständigen Angaben allein schon für zwingend egal ob Zeugnis, Werbung, Rechnung, Geschäftsbrief etc.
Natürlich muss der Arbeitgeber vollständig (Name und Adresse) angegeben sein, das Zeugnis könnte ja sonst deine Oma geschrieben haben...
Stimmt so nicht. (siehe unten) Es ist auf Papier mit Logo. Allerdings wurde nicht das "übliche" Geschäftspapier verwendet. (Ich weiß vermutlich auch warum.)
Habe gerade selbst etwas gefunden:
"Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis auf aktuellem Geschäftspapier erstellt. Der Briefkopf muss die korrekte Firmenanschrift des Arbeitgebers und bei Gesellschaften der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) enthalten. Verwendet der Arbeitgeber neutrales Papier, dann muss neben die Unterschrift der Firmenstempel gesetzt werden."
Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de