Arbeitszeitkonto stimmt nicht,Arbeitgeber macht nichts dagegen?
Hallöchen,
ich arbeite 23,5h (Teilzeit) bei der Post, die bis Anfang November auf 3 Tage in Vollzeit angesetzt waren.
Für das Weihnachtsgeschäft ab November wurden diese Stunden auf 5 Tage verteilt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 19h plus auf dem Arbeitszeitkonto.
Leider wurde mir ab dem Tag der Umstellung täglich Zeit vom Konto abgezogen,obwohl ich meine wöchentliche Arbeitszeit erfülle! Ich vermute,die Differenz zu Vollzeit...das Zeiterfassungssystem ist auf solche Fälle (flexible Aufteilung der Wochenstunden) nicht angelegt.
Ergebnis 19h minus (höchstmögliche Stundenzahl,danach zählt das System nicht weiter)
Der zuständige Verantwortliche hat trotz mehrmaligen Bitten bis heute nichts gemacht.
Problem: mein Vertrag endet am 31.01. und ich hätte Anspruch auf Auszahlung der 19h plus!
Ich habe irgendwie keine Lust mehr da anzurufen.... was würdet ihr machen?
Gruß Olly
3 Antworten
Ich habe irgendwie keine Lust mehr da anzurufen.... was würdet ihr machen?
Anrufen musst Du auch nicht.
Schriftlich per Einwurfeinschreiben auf das Problem hinweisen und unter genauer Fristsetzung auffordern die Stunden zu korrigieren und auszuzahlen.
Nach Ablauf der (angemessenen ) Frist Lohnklage beim Arbeitsgericht einklagen.
In erster Instanz bei eindeutiger Rechtslage kann man das ohne Anwalt machen.
Habt Ihr Zeiterfassung oder hast Du irgendwelche anderen Nachweise?
Dann wie oben beschrieben vorgehen und wenn nicht korrigiert wird und Frist abgelaufen ist, gehst Du persönlich zum Arbeitsgericht und lässt dort die Klage aufnehmen.
In dem Schreiben kannst Du auch erwähnen, dass Du nach Ablauf der Frist dieses machen wirst.
Bekommt ihr einen monatlichen Ausdruck der Zeiterfassung? Wenn ja, lässt sich dies dadurch ja deutlich beweisen.
Nein,sowas bekommen wir nicht...höchstens auf Verlangen
Dann würde ich dies verlangen.
Dein AG sollte dir nicht nur eine schriftliche Lohnabrechnung sondern auch eine Zeitabrechnung vorlegen. AN sind kein Freiwild!
Wie die Zeiten erfasst werden, ist grundsätzlich das Problem des AG! Üblich sind Stechuhren oder inzwischen auch elektronische Zeiterfassungen. Damit kann man eine Zeitabrechnung erstellen. Gute Firmen machen das einfach!
Willst du deine Stunden nachweisen, solltest du dir angewöhnen, deine Arbeitszeiten ebenfalls täglich schriftlich zu fixieren. Wie willst du prüfen, ob die Angaben der Zeitabrechnung stimmen oder vor Gericht beweisen, dass die Abrechnung nicht stimmt?
Mit deiner persönlichen Zeiterfassung kannst du dann ggf. vor Gericht klagen. Spätestens dann müsste dein AG ja ebenfalls eine Zeiterfassung vorlegen. Ob da nun 19 oder 30 Überstunden vorliegen, ist in dem Fall nebensächlich und die müssten dann auf jeden Fall bezahlt werden.
ja,klar haben wir Zeiterfassung (Chipkarte) und meine Zeiten sind ja im System gespeichert