Arbeitsvertrag entfristen?
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
laut meines Arbeitsvertrages, der durch die Begründung der Erstmaligen Einstellung gemäß Paragraph 14 Abs. 2 TzBfG befristet ist, kommen mir zur Zeit einige Fragen auf, die ich leider nicht schaffe, durch die „Google-Suchfunktion“ zu beantworten. Ich hoffe sehr, dass ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt.
Laut Paragraph 14 Abs. 2 TzBfG ist eine Sachgrundlose Befristung auf maximal 2 Jahre und drei Verlängerungen des Vertrages zulässig. Beides wurde überschritten.
Nach erstmaliger Auskunft der Gewerkschaft IG BCE wurde mir mitgeteilt, dass durch den wirkenden Manteltarifvertrag eine Sachgrundlose Befristung über den Zeitraum von zwei Jahren gerechtfertigt ist. Ausgegangen wurde zu diesem Zeitpunkt, dass ich mich in einem Tarifvertrag der Chemieindustrie befinde, welches aber nachträglich nochmal am Telefon geändert wurde. Es wurde festgestellt, dass ich mich in dem Tarifvertrag für Papier, Pappe und Kunstoff verarbeitenden Industrie (PPKV) befinde und dort keine Abweichung nach Paragraph 14 Abs. 2 vorhanden ist und somit die zwei Jahre/drei Verlängerungen eingehalten werden müsste.
Da mir die Kündigung aufgrund von Krankheit droht, würde ich mich gerne informieren, wie meine Chancen stehen den vorhandenen Vertrag durch eine Klage zu entfristen.
Gerne würde ich mir in dem Manteltarifvertrag Auskunft suchen, bevor ich einen Anwalt einschalte. Nur leider finde ich diesen Manteltarifvertrag für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie nicht. Jedenfalls nichts aussagekräftiges, welches mir weiterhilft.
mein Arbeitsverhältnis besteht seit 2,5 Jahren und wurde viermal verlängert.
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen und mir ein bisschen Hoffnung in dieser schweren Zeit bereiten.
liebste Grüße
Mandy
6 Antworten
- Die Dauer der Befristung ohne Sachgrund kann tarifvertraglich von der gesetzlichen Regelung des § 14 (2) S. 1 TzBfG abweichen (siehe: Satz 3)
Der ArbG muß Dir den Tarifvertrag zugänglich machen - im Tarifvertrag IG BCE ist, in der Tat, eine verlängerte Dauer bei sachgrundlosen Befristungen von 48 Monaten enthalten.
Ein befristeter Vertrag ist grundsätzlich nicht kündbar, es sei denn, es ist eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart; dann ist aber auch das Kündigungsschutzgesetz zu beachten (sofern es kein Kleinbetrieb ist), denn auch befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen den üblichen Kriterien, die an eine Kündigung gestellt werden.
Da mir die Kündigung aufgrund von Krankheit droht, würde ich mich gerne informieren, wie meine Chancen stehen den vorhandenen Vertrag durch eine Klage zu entfristen.
Grundsätzlich verhindert auch ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag keine Kündigung. Auch nicht wegen Krankheit.
Sollte es zu einer Kündigung kommen, bliebe Dir der Weg der Klage vor dem Arbeitsgericht.
Nur leider finde ich diesen Manteltarifvertrag für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie nicht.
Der Tarifvertrag muss am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen bzw. vorgehalten werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist es mir nicht möglich, diesen einzusehen, da ich zur Zeit krankgeschrieben bin und am Telefon leider keine Auskunft von meiner Firma erhalte.
Besteht noch eine andere Möglichkeit, diesen im Internet einzusehen oder ist jeder Tarifvertrag auf die jeweilige Firma Maßgeschneidert?
herzlichen Dank
Mandy
Da es sich hier um einen Vorgang mit schwerwiegenden rechtlichen wie finanziellen Konsequenzen handelt, ist ein Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (-> Gewerkschaft) unabdingbar.
wie ich das verstanden habe, ist der arbeitsvertrag automatisch entfristet, wenn vorschriften derart gebrochen werden.
wenn sich nun der arbeitgeber bei seiner kündigung einfach an das hält, was für einen unbefristeten vertrag gelten würde, dann könnte dir das gericht nicht helfen.
ich würde einen anwalt fragen, was denn der unterschied konkret ist.