Arbeitslosengeld bei bevorstehenden Studium zur Überbrü­ckung?

4 Antworten

Du musst dem Arbeitsmarkt beim ALG - 1 zur Vermittlung zur Verfügung stehen, alleine darauf kommt es an.

Also immer deinen guten Willen zeigen und dich auf passende Stellenangebote bewerben und wenn Du von der Agentur für Arbeit Angebote mit Rechtsfolgenbelehrung bekommst, diese gesundheitlich nicht mehr machen kannst, darf es bei nicht bewerben durch einen wichtigen Grund auch keine Sperrzeit deines ALG - 1 geben.

Sollte es nach einer Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch kommen, gleich mit offenen Karten spielen und dem potentiellen Arbeitgeber sagen das Du ab Monat X studieren wirst.

Im Regelfall wird dich da kein Arbeitgeber für eine so kurze Zeit einstellen, kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Hut ab, du hast da ja wirklich einiges durchgemacht und es ist toll, dass du dich nicht unterkriegen lässt.

Aber mal ehrlich: wenn du gar nicht arbeiten kannst, lass dir das vom Arzt bescheinigen und akzeptiere die Konsequenzen (kein ALG sondern Krankengeld).

Wenn nur der vorgeschlagene Job nicht passt, such dir einen anderen. Wie wäre es z.B. mit der Gartenabteilung im Baumarkt? Ist körperlich sehr viel entspannter, und Teilzeit ist im Verkauf nicht unüblich. Evtl. kannst du sogar während des Studiums auf Minijobbasis dort bleiben...

Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In dem Fall Sozialhlfe beantragen, da Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wohl auch nicht besteht.

den ich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann bzw. möchte.

Persönliche Ansprüche spielen keine Rolle. Sei froh, wenn man Dich nicht sanktioniert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Du solltest ein Gespräch mit dem Rehaberater der Agentur für Arbeit führen. Ggf. Kann eine Umschulung (wie auch immer) auch von der Agentur gefördert werden.

Und du solltest über einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nachdenken.