Arbeitslosengeld bei bevorstehenden Studium zur Überbrückung?
Hi,
Ich bin 22 Jahre alt und habe mit 17/18 mein Abitur gemacht, habe danach, auf zwei Jahre verkürzt, eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht und hab bis vor kurzem noch in dem selben Betrieb als gelernte Fachkraft gearbeitet.
Leider bin ich Mitte 2021 an Morbus Crohn erkrankt und hatte zuerst einen schweren Verlauf, welcher mich fast mein Leben gekostet hätte. Mehrere operative Eingriffe erfolgten.
Nach einer Phase der Ruhe, merkte ich langsam wie meine Krankheit mich zunehmend auf der Arbeit einschränkt und belastet. Dennoch habe ich versucht meinen Beruf weiter auszuüben. 2023 war, wegen eines Dauerschubs von einem Jahr, die Hölle für mich. Ärzte hatten trotz Unmengen von Kortison und Humira meine Krankheit nicht mehr im Griff. Dies führte dazu, dass ich öfter mal Ausfallzeiten hatte auf der Arbeit und durch Fistelung an mehreren Stellen und schweren entzündlichen Veränderungen am Darm, musste ich Dezember 2023 erneut unters Messer und mir wurde letztendlich etwa 1m Dünndarm entfernt.
Im Februar 2024 habe ich mein Arbeitsverhältnis kündigen lassen, da es für mich nach dieser Erfahrung nicht mehr zumutbar war. Ich habe mich nach langer Überlegungen dazu entschieden einen neuen Weg einzuschlagen und fange deshalb zum Wintersemester ein Elektrotechnik Studium an. Zuvor habe ich schon Krankengeld bezogen und dies tat ich auch noch bis April. Aktuell beziehe ich Arbeitlosengeld 1. Bedingung dafür ist, dass ich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Jedoch bekomme ich regelmäßig Vermittlungvorschläge, bis jetzt ohne Rechtsfolgenbelehrung, für einen Job im GalaBau, den ich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann bzw. möchte. Zumal ich mich schon für das Studium zum Wintersemester eingeschrieben habe.
Auf das Arbeitslosengeld kann ich aber nicht verzichten, da ich mit Partnerin(ebenfalls Studentin) und zwei Katzen in unserer gemeinsamen Wohnung lebe. Zurück zu den Eltern kommt nicht in Frage und auf Unterstützung von ihnen kann ich auch nicht hoffen. Meinen Lebensunterhalt würde ich während des Studiums mit Bafög und Minijob finanzieren.
Die Zeit vor dem Studium nutze ich, um mein Wissen aus dem Abitur vor allem Mathe und Physik aufzufrischen und zu festigen. Gleichzeitig befinde ich mich hin und wieder mal in ärztlicher Behandlung damit meine Krankheit nicht wieder so „explodiert“
Was soll ich jedoch tun, wenn mal wirklich ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung eintrudelt? Was für Möglichkeiten habe Ich?
Im Voraus entschuldige ich mich schonmal für diesen Roman und Danke schonmal für die Antworten.
4 Antworten
Du musst dem Arbeitsmarkt beim ALG - 1 zur Vermittlung zur Verfügung stehen, alleine darauf kommt es an.
Also immer deinen guten Willen zeigen und dich auf passende Stellenangebote bewerben und wenn Du von der Agentur für Arbeit Angebote mit Rechtsfolgenbelehrung bekommst, diese gesundheitlich nicht mehr machen kannst, darf es bei nicht bewerben durch einen wichtigen Grund auch keine Sperrzeit deines ALG - 1 geben.
Sollte es nach einer Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch kommen, gleich mit offenen Karten spielen und dem potentiellen Arbeitgeber sagen das Du ab Monat X studieren wirst.
Im Regelfall wird dich da kein Arbeitgeber für eine so kurze Zeit einstellen, kann ich mir zumindest nicht vorstellen.
Hut ab, du hast da ja wirklich einiges durchgemacht und es ist toll, dass du dich nicht unterkriegen lässt.
Aber mal ehrlich: wenn du gar nicht arbeiten kannst, lass dir das vom Arzt bescheinigen und akzeptiere die Konsequenzen (kein ALG sondern Krankengeld).
Wenn nur der vorgeschlagene Job nicht passt, such dir einen anderen. Wie wäre es z.B. mit der Gartenabteilung im Baumarkt? Ist körperlich sehr viel entspannter, und Teilzeit ist im Verkauf nicht unüblich. Evtl. kannst du sogar während des Studiums auf Minijobbasis dort bleiben...
Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In dem Fall Sozialhlfe beantragen, da Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wohl auch nicht besteht.
den ich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann bzw. möchte.
Persönliche Ansprüche spielen keine Rolle. Sei froh, wenn man Dich nicht sanktioniert.
Du solltest ein Gespräch mit dem Rehaberater der Agentur für Arbeit führen. Ggf. Kann eine Umschulung (wie auch immer) auch von der Agentur gefördert werden.
Und du solltest über einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nachdenken.