Arbeitslosengeld 1?

2 Antworten

Die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit ist dann erfüllt, wenn man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Wenn man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht, würde dann ein Anspruch auf min. 6 Monate bestehen, bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.