21 Jahre, Eigene Wohnung und bald Arbeitslos bekomme ich Unterstützung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du schon in einer eigenen Wohnung lebst und vorher deinen Lebensunterhalt selber bestreiten könntest, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf eine sanktionierte Leistung vom Jobcenter in der Zeit einer möglichen Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit.

Zurück zu den Eltern musst Du nicht !

Hast Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann wären die Eltern im Regelfall eh aus einer möglichen Unterhaltspflicht raus, selbst wenn Du noch unter 25 bist.

Müsstest dann bei einer Sperrzeit einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und da könnte man dir den derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro um max. 30 % und im Normalfall bis zu 3 Monate kürzen, deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wäre davon nicht betroffen.

isomatte  26.02.2024, 19:13

Danke dir für deinen Stern !

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