Arbeitslosengeld 1 - Krankgeschrieben trotzdem Urlaub?

2 Antworten

Durch eine Krankschreibung während der Arbeitslosigkeit wird der Bezug von Arbeitslosengeld unterbrochen und Du erhältst Krankengeld.

Von Seiten der Arbeitsagentur gibt es keinen Urlaubsanspruch, Du kannst lediglich für eine bestimmte Zeit die Erlaubnis zur "Ortsabwesenheit" beantragen - diese Notwendigkeit entfällt hier aber, so lange Du während der Arbeitslosigkeit krank geschrieben bist und Krankengeld statt Arbeitslosengeld beziehst.

Allerdings musst Du für einen Urlaub während des Krankengeldbezugs unbedingt die Genehmigung der Krankenkasse einholen, da die Krankenkasse bei einem Urlaub ohne deren Genehmigung - sofern sie überhaupt davon Kenntnis erlangt - die Krankengeldzahlung für die Dauer dieses ungenehmigten Urlaubs streichen kann.

Je nach Krankenkasse musst Du Dich darauf einstellen, dass unter Umständen ziemlich "willkürlich" entschieden wird.

Zuerst musst Du mit Deinem Arzt über den Urlaub reden. Dieser muss Dir dann ein Schreiben aufsetzen, dass von seiner Seite keine Bedenken gegen einen Urlaub vorliegen. Dies musst Du dem Arbeitsamt und der Krankenkasse vorlegen. Normalerweise klappt das dann.