Arbeitsgegenstand verloren. Wer zahlt?
Auf meinem Nebenjob als Lieferant habe ich wahrscheinlich einen Gegenstand im Wert von 500€ aus Versehen auf dem Auto stehen lassen, da ich noch andere Kisten einzuräumen hatte. Vermutlich bin ich dann losgefahren und er ist irgendwo runtergefallen und verloren gegangen. Die Strecke wurde abgesucht, aber der Gegenstand nicht wiedergefunden.
Zählt dies zu grober Fahrlässigkeit oder ist dort noch irgendetwas zu retten für mich?
4 Antworten
Das dürfte unter grobe Fahrlässigkeit laufen.
Der Arbeitgeber könnte ja auch auf die Idee kommen, dass du dieses Paket irgendwo hin verscherbelt hättest.
Prinzipiell, sofern du keinen besonderen Grund findest, absolut deine Verantwortung.so Leid es mir tut. Wird ja hoffentlich Versicherung geben aber viele Arbeitgeber verstehen da keinen "Spaß" - du könntest höchstens, sofern deine Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren (sehr viele Pakete in sehr kurzer Zeit auszuliefern, etc.) anmerken, dass du kaum in der Lage warst alles zu erfüllen und völlig überarbeitet aber das ist dann meistens eher etwas für das Arbeitsgericht.
Vielleicht wird das Ding noch gefunden und ins Fundbüro gebracht. Sonst wäre es wohl eine Fahrlässigkeit. Ich hoffe du hast Glück.
Du musst dem AG den Zeitwert des EC-Lesegerätes erstatten!