Arbeitsbereitschaft bei Azubis?

4 Antworten

https://www.wkgt.com/themen/coronavirus/

Personalengpässe aufgrund erkrankter Mitarbeiter. Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen oder gesunde Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückbeordern?

Kommt es aufgrund der Zahl von erkrankten Mitarbeitern zu Personalengpässen, ist der Arbeitgeber berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit, insbesondere aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen, Überstunden anzuordnen. Aus dem Urlaub kann ein Arbeitnehmer jedoch nur zurückgerufen werden, wenn Aufgaben anfallen, die zeitlich unaufschiebbar sind und zu deren Erledigung der Arbeitnehmer persönlich unabkömmlich ist. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden, wobei die Art der Tätigkeit des Mitarbeiters und der Grad seiner Verantwortung im Betrieb zu berücksichtigen sind. Generell gilt: Der Rückruf des Arbeitnehmers aus dem Urlaub muss zwingend notwendig und eine andere Lösung nicht möglich sein.

Wenn du im Urlaub zuhause bist, dann kannst Du auch gerne deine Bereitschaft dazu äußern.
Aber wenn der Urlaub anderswo geplant ist, sage ihm, dass du nicht zuhause bist während des Urlaubs.

Urlaub ist Urlaub und darf gar nicht für Bereitschaft verplant werden.

Du hast vollen zugriff auf deinen Urlaub und kannst tun und lassen was du willst. Wenn du wegfahren willst dann ist das dein gutes Recht.

Wenn du ständig aufm Sprung bist, Arbeiten zu müssen, dann ist das kein Urlaub.


Miyukii22 
Fragesteller
 14.03.2020, 17:17

Auch jetzt durch den Corona Virus Ausnahmezustand ist?

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berlina76  14.03.2020, 17:26
@Miyukii22

Einn AG kann genehmigte Urlaub nur Widerrufen oder dich aus dem Urlaub holen, wenn von deiner Arbeitskraft das Überleben der Firma Abhängt, wenn kein anderer deinen Job machen kann.

Auch muss der AG dann alle Auslagen tragen, die du für deinen Urlaub getätigt hast. Z.b. gebuchte Hotelzimmer bezahlen Rückflüge zahlen, etcpp.

Ein Azubi im ersten Lehrjahr ist normalerweise keine Arbeitskraft, von der das Uberleben der Firma abhängt, auch nicht in Coronazeiten. Zumindest bezweifel ich das stark.

Schickt er dich jetzt in Betriebsferien weil keine Arbeit ist und die Berufsschule geschlossen hat wegen Corona, dann ist das kein Urlaub und natürlich kann er dich dann zurückbeordern, sobald die Arbeitslage sich gebessert hat.

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wir haben momentan Ausnahmezustand, da darf das leider angeordnet werden. Dass er dich noch fragt ist schön - er dürfte es im Moment auch einfach anordnen...