Arbeitgeber will mich zwingen,in 2 mann Zimmer zu ziehen,muss ich das?

5 Antworten

Ein erwachsener Mensch muss sich nicht vom ArbG mit anderen, wildfremden Menschen auf einem Zimmer zusammen pferchen lassen!

Das Problem ist, es gibt kein einschlägiges Gesetz (sehr wohl aber bereits Gerichtsurteile zum Thema) das diese Ansprüche regelt. Es gibt lt. Auffassung unserer Gerichts so etwas wie eine "Komfortuntergrenze" und einen Preisspiegel, der dem ArbG als Dienstreisekosten zuzumuten ist.

Wenn du dich weigerst überhaupt erst zu reisen, kann das ein Kündigungsgrund sein - aber kein fristloser!

Die Übernahme der Mehrkosten für ein Einzelzimmer müsstest du -nach Vorlage- dann einklagen. Alternativ kannst du sie aber in deiner Steuererklärung geltend machen, was wohl Nervenschonender wäre.

meinMeinung  16.06.2013, 09:53

Sind Wehrdienstleistende (inkl. länger dienende Mannschaftsdienstgrade) in Ihren Augen bereits erwachsene Menschen? Denn diese werden über Monate hinweg "mit anderen wildfremden Menschen auf einem Zimmer zusammen gepfercht." Verhält sich die Bundeswehr somit illegal und menschenunwürdig?

ralosaviv  16.06.2013, 12:10
@meinMeinung

Das ist mE ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Hier geht´s um Dienstreisen und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Die Wehrpflicht steht auf einem anderen Blatt: Hier wird Krieg gespielt. In welchem Krieg wird der Soldat in einem Einzelzimmer mit 5-Sterne-Komfort anzutreffen sein?

Darüber hinaus war (zumindest in meinem Beitrag) nirgendwo die Rede von illegal oder menschenunwürdig.

meinMeinung  16.06.2013, 14:24
@ralosaviv

Ich sehe es nicht als solchen Vergleich. Zum einen steht oben nichts von einer "Dienstreise", und auch hinter dem Niveau, in dem geschrieben wird (Stichwort: nur saufen, klauen, Ungarn) lassen sich keine McKinsey Consults auf Dienstreise vermuten.

Zum anderen sollte die eigene Einstellung hinterfragt werden. Zwischen "Krieg spielen" und "Land sichern" gibt es durchaus Unterschiede. Und dabei tritt die Bundeswehr auch als Arbeitgeber auf, denn auch Mannschaftsdienstgrade, die länger als die Grundwehrzeit dienen, dürfen sich die Zimmer mit anderen teilen.

ralosaviv  16.06.2013, 21:30
@meinMeinung
Zum einen steht oben nichts von einer "Dienstreise",

Um was soll es sich sonst handeln, wenn der ArbG den ArbN unterbringt?

 hinter dem Niveau, in dem geschrieben wird (Stichwort: nur saufen, klauen, Ungarn) lassen sich keine McKinsey Consults auf Dienstreise vermuten.

Unsachlich.

Zum anderen sollte die eigene Einstellung hinterfragt werden.

Dto.

 Zwischen "Krieg spielen" und "Land sichern" gibt es durchaus Unterschiede. 

Off-tropic.

denn auch Mannschaftsdienstgrade, die länger als die Grundwehrzeit dienen

Die haben sich das dann schließlich selber ausgesucht und wissen, worauf sie sich einlassen.

Die eigentliche Frage ist jedenfalls durch deinen Vergleich mit der Bundeswehr nicht zu beantworten. Dann kann ich auch Krankenhäuser hernehmen. Beides hat keinen Bezug zur arbeitsrechtlichen Lage des Fragestellers und läuft geradewegs ins Leere.

Bei den Drückerkolonnen ist das nun mal so. Mach dich schlau ob Krankenkasse, Rentenbeitäge, Arbeitslosenvers. und Steuern abgeführt werden. Oft bekommen die Jungs und Mädels nur bar auf die Hand ,abzüglich Unterkunft, aber haben keinen Anspruch auf ALG I und keinen Krankenschutz.

" ist das zu Not ein grunt zu Fristlosen Kündigung" ??? Wenn Du es Dir leisten kannst ... vermutlich werden hinter Dir bereits andere stehen, die gerne Deine Anstellung und Deinen Lohn haben möchten.

Jedem steht es frei, auf eigene Kosten ein Hotelzimmer der oberen Kategorie zu nehmen. Wenn jedoch der Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung übernimmt, so kann er das Spesenreglement bestimmen. Natürlich sofern alles im gesetzlichen und menschlich zumutbaren Rahmen bleibt. Und eine Unterbringung im Mehrbett-Zimmer gehört durchaus dazu.

ralosaviv  15.06.2013, 09:07
alles im ..............menschlich zumutbaren Rahmen 
.......................... eine Unterbringung im Mehrbett-Zimmer gehört durchaus dazu. 

Das sehe ich aber nun völlig anders.

meinMeinung  16.06.2013, 14:12
@ralosaviv

das tut mir "aber nun völlig" leid

Was steht dazu denn in Deinem Arbeitsvertrag ?

peace^^

Du meinst auf einer Dienstreise o.ä.? Ja.