Arbeitgeber um Kündigung bitten?

7 Antworten

Wie schon erwähnt wurde: frag am besten nach einen Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis. Die Formulierung des Aufhebungsvertrags ist dabei entscheidend, ob du deswegen dann die Sperre beim Arbeitsamt bekommst.

Es sollte ein Passus enthalten sein, wie bspw.: "hätte der Mitarbeiter dem Aufhebungsvertrags nicht zugestimmt, wäre er in absehbarer Zeit auch so gekündigt..", hört sich zwar negativ an, verhindet aber die Sperre.

Sollte dein Chef sich darauf nicht einlassen, dann geh einfach nicht mehr zur Arbeit und informiere deinen Chef nur darüber, dass er dich fristlos kündigen kann, weil du nicht mehr kommst... aber dann solltest du vorher deinen Resturlaub oder Überstd. geklärt haben und wirst sicherlich eine Sperre kriegen. Sowas kann man machen, wenn man schon sicher eine andere Stelle hat, die man zeitnah antreten möchte... ;)

Familiengerd  27.03.2017, 12:22

Die Formulierung des Aufhebungsvertrags ist dabei entscheidend, ob du deswegen dann die Sperre beim Arbeitsamt bekommst.

So einfach ist das nicht!

Ein Aufhebungsvertrag bleibt nur dann ohne die Konsequenz einer Sperre, wenn ohne den Vertrag eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden müsste, dieser Umstand erklärt und gegebenenfalls nachgewiesen wird, und wenn für die Beendigung durch den Vertrag auch diejenige Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung hätte einhalten müssen!

Frag deinen alten Chef nach einem Aufhebungsvertrag. Das ist quasi eine Kündigung von beiden Seiten und die sauberste Variante. Damit wird dein Arbeitsvertrag aufgehoben. Normalerweise stellt sich da kein Arbeitgeber quer. Wenn doch, musst du dich an die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen halten, dann gibts auch kein Stress vom Amt, vor allem wenn du bereits eine neue Stelle sicher hast

Kathyli88  27.03.2017, 09:14

Bei aufhebungsverträgen sperren sie auch für 3 monate. Ging mir schonmal so. Geht nur mit der kündigung des arbeitgebers. Ich würde ihn einfach um eine kündigung bitten.

Grautvornix  27.03.2017, 11:57
@Kathyli88

Eine Sperre kommt nicht automatisch, wenn man eine Begründung liefern kann, die nachvolziehbar ist, dann kann es auch sein das sie von einer Sperre absehen.

Wieso hälst du dich nicht einfach an die Kündigungsfrist? Sind meistens 4 Wochen oder was steht in deinem Vetrag?

Du kannst den Job weitermachen bis die Ausbildung beginnt und fristgerecht so kündigen, dass Du genau übergangslos vom Job in die neue Ausbildung wechselst. So bekommst Du bis zur Aufnahme der Ausbildung Dein Gehalt und hast gar keine Lücke im Lebenslauf!

Wenn du jetzt ausscheiden willst, und erst im Sommer deine Ausbildung beginnst, dann musst du ein Begründung dafür haben.

Ich bin unglücklich reicht da nicht.

Du schreibst, du hast eine Zusage, hast du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben?

Grautvornix  27.03.2017, 12:01

Wie du ausscheidest, spielt keine Rolle, sondern warum.