Arbeitgeber über Reha-Entlassungsbericht informieren

2 Antworten

Nur aus dem Bauch heraus: Ich glaube, du wirst ihn sicher darüber informieren müssen, dass du weiter berufsunfähig bist! Warum hast du nicht in der Reha gefragt? Da kannst du aber auch jetzt noch anrufen, natürlich nicht heute und morgen.

Dein Arzt sollte dir aber auch alles sagen können. Du wirst ja wohl dann auch Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Wundert mich, dass die da nicht informieren.

johnnymcmuff  25.12.2012, 14:31

Nur aus dem Bauch heraus: Ich glaube, du wirst ihn sicher darüber informieren müssen, dass du weiter berufsunfähig bist

Aus einer Reha wird man entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen.

Allenfalls eine Empfehlung werden sie bezüglich Berufsunfähigkeit geben.

Du wirst ja wohl dann auch Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Wir wissen nicht wie alt der Fragesteller ist. ist er nach 1962 geboren gibt es nur die Teilerwerbsunfähigkeitsrente, die niedrig ist; daher sollte man so lange wie möglich Krankengeld beziehen und eine Umschulung anstreben.

Sie müssen den Arbeitgeber nur mitteilen ob sie noch weiter krankgeschrieben sind oder ab wann Sie arbeitsfähig sind.

Wurde aus der Reha berufsunfähig entlassen, bin ich verpflichtet meinen Arbeitgeber darüber zu informieren ?

Das können sie umgehen in dem Sie sagen, dass sie weiter krankgeschreiben sind und noch weitere Untersuchungen stattfinden.

Alles andere geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an, da es unter Datenschutz und Schweigepflicht fällt.

Wenn Sie mehr erzählen wollen, dann ist das Ihre Sache.

Zwingen kann der Arbeitgeber Sie nicht.

Welche Nachteile können für mich daraus entstehen ?

Außer das der Arbeigeber eventuell sauer ist, KEINE.

johnnymcmuff  25.12.2012, 14:27

So habe ich es vor etlichen Jahren gemacht. Ich bin der Frage ausgewichen indem ich sagte, das ich noch weiter krank bin und ´noch einige Untersuchungen stattfinden.

Das ist zwar nicht die feine Art, aberso hat es mir mein Arzt und die Krankenkasse empfohlen.

johnnymcmuff  25.12.2012, 14:34
@johnnymcmuff

Haben Sie schon 15 Jahre gearbeitet? Ausbildung zählt mit.

Wenn ja, dann Antrag auf Umschulung beim rententräger stellen.

Wenn nein, dann Antrag auf Umschulung bei der Agentur für Arbeit stellen.

Eddyru 
Fragesteller
 25.12.2012, 16:55

Danke für den hilfreichen Hinweis, das beruhigt mich für den Anfang