Arbeitgeber Handyrechnung teilweise übernehmen?
kurze Frage , wenn der Chef verlangt das ich mich eine Stunde vor Dienstbeginn mich in der Zentrale anmelde telefonisch und das jeden Tag , kann er dann auch meine Handy Rechnung zum Teil mit übernehmen?
Hast Du keine Flatrate?
Ne
3 Antworten
Der Arbeitgeber darf den Teil der Telefon- und Internetkosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten, der auf die betriebliche bzw. berufliche Nutzung entfällt.
Wenn er das nicht macht, soll er Dir ein Diensthandy zur Verfügung stellen.
Ansonsten brauchst Du Dein Handy nicht beruflich nutzen.
Zudem sind die Gespräche zu bezahlende Arbeitszeit.
z. B. § 670 BGB; § 3 Nr. 50 EStG + entsprechender Lohnsteuerrichtlinie
Sehr seltsame Praktik. Höre ich heute zum ersten Mal. Wenn er das verlangt, kannst du auch die Kosten einfordern, ganz klar. Ansonsten diese Gewohnheit abstellen.
- Muss er diese Arbeitszeit bezahlen.
- Muss er dir ein Diensthandy zur Verfügung stellen. Du bist nicht verpflichtet ein Handy zu haben und den Spaß zu bezahlen.
Super danke für deine Informationen,hast du vielleicht auch ein paar Paragraphen die ich nochmal nachlesen kann ?