APP womit man sein Handy als ABHÖRGERÄT nutzen kann?

2 Antworten

Eine Frage auf die Du keine Antwort bekommen wirst. Denn als Privatperson ist dir das Aushorchen (auch der bloße Versuch dies zu tun) anderer Personen durch Hilfsmittel gleich welcher Art generell verboten.

Dabei spielt es keine Rolle ob es die eigene Familie ist, Du Freunden einen Scherz spielst oder den Babysitter überwachen möchtest. Es ist ein Verstoß gegen §201 II Nr. 1 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd
verreisterNutzer  05.06.2021, 23:03

Okay, warum wurde iPhone noch nicht verklagt.? Wenn du mir das beantworten kannst sag ich nichts dazu :)

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Limearts  07.06.2021, 13:54
@verreisterNutzer

Weil es dafür keinen Grund gibt. Die Funktion ist nicht dazu gedacht heimlich Leute auszuspionieren, sondern quasi einen kurzfristigen Mikrofonersatz zu stellen. Du könntest dir ein reguläres Funkmikrofon kaufen und alles ist schick. In dem Moment in dem Du es hinter dem Sofa versteckst um ohne deren Wissen Andere auszuhorchen begehst Du eine Straftat. Nicht das Gerät sondern die Handlung / Absicht ist entscheidend.

Ich könnte (theoretisch) ein iPhone auch dazu nutzen um dir Viren zu schicken oder deine Zugangsdaten auszuspähen und dein Bankkonto leer zu räumen. Verklagt man deswegen jetzt Smartphone- und PC-Hersteller? Nein.

Ebensowenig wie man Waffenhersteller verklagt weil Jemand mit einer Jagdwaffe statt Wildschweine zu schießen eine Bank ausraubt.

Und nur weil man dich auf dem Parkplatz überfahren und wegfahren kann, werden auch keine Autohersteller verklagt.

Ferner kann man iPhone gar nicht verklagen, weil iPhone ein Produkt / eine Marke ist. Wenn dann müsste man Apple als Hersteller verklagen. ;)

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Ist Abhören strafbar?
Demnach ist eine Gesprächsaufzeichnung ohne die Zustimmung der beteiligten Personen strafbar. Darüber hinaus steht gemäß § 201 StGB auch die Verbreitung entsprechender Aufnahmen, welche durch das heimliche Abhören erlangt wurden, unter Strafe.
§ 201 StGB und die Vertraulichkeit des Wortes - Anwalt.org
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