Anzeige wegen Prank?

5 Antworten

Solange du nichts illegales gemacht hast, keine Angst. Anzeigen kann er dich erstmal für alles. Ob es vor Gericht standhält und du für Schuldig befunden wirst, ist eine andere Sache.

Ein Prank wo du dich als ein Hacker ausgibst und ihn eventuell bedroht hast könnte unter §241 StGB fallen, wenn im Paragraphen genannte Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

(Äußerst unwahrscheinlich)

Fazit:

-Es ist äußerst unwahrscheinlich das du tatsächlich angezeigt wirst.

-Es ist äußerst unwahrscheinlich das du verurteilst wirst, solange du nichts Eindeutig kriminelles getan hast.

-Selbst wenn du verurteilst wirst, ist es wahrscheinlich maximal eine kleine Geldstrafe.

-Er würde auch Person B anzeigen, da sie Mittäterin ist und eine elementare Rolle in dem Fall gespielt hat. Will er das?

->Mache dir keine Sorgen.

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich seit 1 1/2 Jahren mit dem BGB

Vielleicht kassierst Du eine Anzeige wegen z.B. Nötigung oder wegen Beleidigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

CrlosMart 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 10:37

Ich habe in keinster Weise beleidigt aber ihr Bruder hat mich dann als behindert bezeichnet

Kindergarten....Eine Person wollte dich pranken, wurde dann aber von Dir geprankt und will nun Anzeige erstatten.....

Was soll hier denn bitte zur Anzeige gebracht werden?

Das gibt je vier Klapse auf jede Pobacke. Was soll bei sowas schon rum kommen.

Nachdem alles aufgelöst ist, sollte Person A über den Prank lachen und dich nicht anzeigen!