Anzeige wegen nudes?

2 Antworten

Ich nehme an, du hast ihr kein Nacktbild von dir geschickt, sodass sich die Frage nach der Legalität damit erübrigt. Der Oberkörper, so wie du uns Schwimmbad gehst, ist auch kein Nacktbild.

Du darfst ja generell mit einem Kind unter 14 nichts sexuelles tun. Bloß solltest du bei "geringem" Altersunterschied Sex machen, dann kann von Strafe abgesehen werden.

Aber bei den Nudes ist schon der Versuch schlimm, es sich zu beschaffen, außer du willst wirklich darauf bestehen, dass du da an harmlose "FKK-Fotos glaubst".

Ich würde solche Fragen lieber sein lassen, wenn es über das Internet geht. Denke lieber daran, was passiert, sollten Nacktfotos irgendeiner Art in falsche Hände geraten. Sollte das jemanden in den Klassenchat einstellen mit Beleidigungen oder ähnlichem. Du hättest ja da etwas ungutes in Gang setzen können.

Generell sind Nacktfotos ja nicht strafbar (sonst käme in den Knast, wer sein Baby in der Badewanne fotografiert). Vermutlich wird da nichts passieren, außer sollte sie dir jetzt ein pornografisches Nacktfoto schicken, dass du nicht selbst sofort löscht.

Aus 184b StGB

kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.

einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:

[...]

b)

die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

[...]

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Jaqie16  01.11.2023, 23:22

Wird aber nicht so hart bestraft, weil sie beide minderjährig sind, wahrscheinlich ohne Geld und freiheitsstrafe

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