Anzeige wegen Betrug, zu unrecht. Was tun?
Habe seit paar Jahren Stress mit meiner Mutter. Leider wohnt sie nebenan. Ich hab im Mai oder Juni '17 online was bestellt. Insgesamt 3 mal (Warenwert vielleicht 200€, wenn überhaupt) per SEPA-Lastschrift. Es kam NIE ein Paket an, laut Sendungsverfolgung schon. Ich teilte das dem online Versandhandel mit. Keine Reaktion. Das Geld buchte ich zurück. Hab versucht das zu klären, es kam aber nur "bezahlen sie die Rechnung. Wir haben ihre Unterschrift vom Paketdienst bekommen". Daraufhin meinte ich, dass ich die gern mal sehen würde, da ich definitiv kein paket erhalten hab und somit auch nichts unterschrieb - ich gehe von aus, dass es meine Mutter angenommen hat. Wir sind Nachbarn und wohnen Tür an Tür. Aber sie Macht nicht auf wenn es klingt. Eine Benachrichtigungskarte hab ich übrigens auch nicht erhalten. Naja, zwischen dem Verkäufer und mir war Funkstille. Bis Freitag. Anzeige wegen Betrug zum Nachteil der Firma ***. Toll. Hab vor 2 wochen erst 1 von meiner mitter bekommen (vortäuschen falscher Tatsachen, weil sie ein Paket entgegen nahm und es bei ihr abgegeben wurde. Laut Benachrichtigungskarte. Sie war angeblich an dem tag nicht da, öffnete mir aber am selben Tag die Tür. Aber das ist ne andere sache). Nun hab ich am 17. Mai ne Vorladung. Was kann ich tun? Ich mein: ich bezahle doch nichts, was ich nicht erhalten habe. Ich bin Schüler und das geld Hab ich monatelang angespart. Ein klärendes Gespräch war mit der Firma ja anscheinend auch nicht möglich. Einen Anwalt möchte ich NOCH nicht hinzuziehen. Hatte schon oft mit der Polizei zu tun, konnte aber immer meine Unschuld beweisen. Diesmal kann ich es nicht. Neues handy, neue e-mail Adresse, keine Sendungsnummer mehr, weiß nicht mal an welchen tag "ich das Paket angenommen haben soll". Soll ich gegen Anzeige erstatten? Fühl mich gerade echt hilflos...
4 Antworten
Den Straftatbestand "Vortäuschung falscher Tatsachen" gibt es nicht.
Gegenanzeigen gibt es auch nicht. Wenn Du Strafanzeige erstattest wegen "Falscher Verdächtigung" hebt das nicht die Strafanzeige wegen Betrug des Versenders auf.
Du brauchst einen Anwalt. selbst der wird es ohne Beweise schwer haben dich da rauszupauken.
Ob es die beste Kommunikation zwischen Kindern und Eltern ist sich ein Strafanzeigengefecht zu liefern stelle ich mal kommentarlos in den Raum.
Was Du hättest machen sollen:
Dem Unternehmen den Sachverhalt mitteilen, schriftlich, und die Vorlage der Unterschrift mit Stellung einer Frist verlangen. Das Ganze mit Einschreiben per Rückantwort.
Da anzurufen und mit einem der vielleicht hunderten Mitarbeiter zu sprechen dessen Namen man nach 5 Minuten vergessen hat bringt rein gar nichts.
Du kannst die Sache nur weiter auf dich zukommen lassen. Wenn sich dann heraus stellt, dass deine Mutter die Sendungen entgegengenommen hat, hat sie den schwarzen Peter.
Ich habe das per e-mail gemacht. Aber da es eine g-mail Adresse war und ich die mir nie merke, hat sich das erledigt seit ich ein neues handy habe. Ärgert mich, denn Damit hab ich echt nicht gerechnet.
@Vierfarbeimer, ich denke das werd ich auch tun müssen. Hab ja an eine eidesstattliche Versicherung gedacht, aber ob das was bringt?
Wegen was willst Du denn Gegenanzeige erstatten?
Der Versender hat den Nachweis das die Sendungen zugestellt wurden, Du hast das Geld zurückgebucht. Der Verkäufer hat also weder die Ware noch das Geld dafür. Ihm liegt eine Unterschrift vor, dass Du das Paket erhalten hast. Es ist also nur logisch dass er Strafantrag wegen Betrugs gegen dich stellt. Wenn Du nachweisen kannst das deine Mutter die Pakete erhalten hat kannst Du höchstens Strafantrag gegen deine Mutter erstatten. Der Verkäufer hat in dem Fall hier jedoch nichts falsch gemacht.
Meine Mutter und ich hab den selben Nachnamen. Meistens steht dann "zugestellt bei Koch". Irgendwer wird ja unterschrieben haben, spätestens da kann man doch sehen ob es meine Unterschrift ist oder nicht. Ich kann deren Handlung natürlich nachvollziehen, aber man hätte gemeinsam nach einer Lösung suchen können. Ich hab schließlich mitgeteilt, dass ich nichts erhalten hab
Irgendwer wird ja unterschrieben haben, spätestens da kann man doch sehen ob es meine Unterschrift ist oder nicht
Eben. Worüber machst du dir Sorgen?
Kurze Frage: Wie ist es ausgegangen?
Bin in einer ähnlichen Situation. Anklage vom Staatsanwalt, da er meint, ich hab die bestellte Ware unterschlagen. Kann jedoch beweisen, dass ich am Zustelltag zu der Zeit nicht zu Haus war und auch die Unterschrift gefälscht ist.
Da der Absender nachweisen muss, dass die Sendung in Empfang genommen wurde, wird wird sich aufklären, dass du nicht unterschrieben hast.
Klingt ja schon mal optimistisch. Könnte man mir aber dann nicht vorwerfen, dass ich die Unterschrift gefälscht habe? Ist natürlich nicht so, aber es wäre nicht undenkbar, dass das passiert, oder?
Auch wenn es traurig ist: Da sich deine Mutter offensichtlich nicht an der Aufklärung des Sachverhaltes beteiligen will, solltest du in diesem Fall auch keine Rücksicht auf sie nehmen und den Verdacht äussern, dass sie die Sendungen angenommen haben könnte.
So stand es jedenfalls in dem Brief. Mein vater ist Polizist, der hatte mir das auch mal erzählt. Aber wie soll ich denn hier meine Unschuld beweisen können? Meines Erachtens nach ginge es lediglich bei der Unterschrift, denn unterschrieben habe ich nichts.