Anzeige wegen Beleidigung trotz entschuldigung?

12 Antworten

OMG BITTEEEE lass es so weit kommen, dass sie dich anzeigt. Denn so wie du sie beschreibst, wünsche ich mir einfach nur dass sie viel Geld in einen Anwalt reinsteckt.

Denn in den meisten Fällen wird die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Erst recht mit einer Entschuldigung vor Klagedrohung.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Das war ja dann schon ganz großes Kino, was Ihr Euch da offenbar beide geleistet habt.

Und diese Peinlichkeit wollt Ihr nun ungehemmt vor Gericht fortsetzen?

Über eine mögliche Gegenanzeige solltest Du gar nicht weiter nachdenken. Der Stellungskrieg ist noch gar nicht ausgebrochen und bisher ist alles noch eine leere Drohung Deiner Kontrahentin.

Vielleicht kommt ihr beide mal wieder ein ganzes Stück runter und dann geht das Leben vernünftig weiter, aber nicht mit solchem Pillefitz, der auch noch das Gericht beschäftigen soll.

Redet mal ordentlich miteinander. Es sind nicht die Starken, die einen Krieg beginnen, sondern immer die, die Kraft und Vernunft aufbringen den Krieg zu beenden.

Impered2 
Fragesteller
 30.04.2018, 14:56

Mir ist bewusst wie unnötig der Streit ist, doch Sie möchte mir unbedingt einen rein würgen. An mir liegt es nicht, ich will diesen ganzen Streit eigentlich nicht.

Wäre es denn sinnvoll wenn ich eine Anzeige bekommen habe, deshalb eine Gegenanzeige zu tätigen?

Kitharea  30.04.2018, 15:18
@Impered2

"An mir liegt es nicht, ich will diesen ganzen Streit eigentlich nicht.". Falsch - es gehören IMMER 2 zum Streiten. IMMER. Machst du nicht mit, wird sie niemanden haben zum Streiten. Punkt

verreisterNutzer  30.04.2018, 15:27
@Impered2

Komm mal ab von Deiner Gegenanzeige. Das wäre die Ultima ratio in der Sache, zu der es hoffentlich nicht kommen wird. Verzichte auf soziale Medien und ruf sie an. Sei nett und bleibe verbindlich, auch wenn sie zunächst unwillig zeigt. Entschuldige Dich und sag, dass es Dir sehr leid tut und dass Du gern ein persönliches Gespräch mit ihr möchtest. Auf keinen Fall darfst Du irgendwelche Vorwürfe machen, allerhöchstens sagen, was Dir weh getan hat. Klappt das nicht mit dem persönlichen Gespräch, solltest Du ihr einen wirklich netten Brief per Post gleichen Inhalts schicken. Darin solltest Du auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Dir an Frieden gelegen ist und Du keine juristische Auseinandersetzung möchtest. Spätestens dann sollte der Fall erledigt sein. Schlägt sie trotzdem den Weg über den Anwalt ein, wäre Dein Brief auch ganz nützlich. Du kannst beweisen, dass Du die Aussöhnung wolltest.

Kinderkacke. Die wird den Teufel tun und wegen eines einzigen Wortes zu einem Anwalt rennen und dich anzeigen.

Ich gehe jede Wette ein, die wollte dir einfach nur noch einen rein drücken indem sie dir Schiss macht mit einer solchen Anzeige.

Wenn du ihr das im privaten Chat geschrieben hast, erfüllt das nicht den Tatbestand einer Beleidigung

Beleidigung

§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

Das ist das Österreichische Recht, in Deutschland steht aber so ziemlich das Gleiche im Gesetzestext.

Dass sie dir wünscht, dass du stribst, ist keine Drohung, daher ebenfalls keine Straftat

Hallo,

ohne das du ein schlechtes Gewissen haben musst, aber bei diesem Harmlosen Wort, was du ihr erwähnt hast, wird sie das nie und immer tun und wenn sie zu Polizei oder zum Anwalt gehen sollte, würde sie sich lächerlich machen und die würde sie nur auslachen, anstatt was zu machen.
Daher brauchst du absolut keine Angst zu haben, die kann dir nichts aber auch garnichts.

L.G