Anzeige wegen Auto laufen lassen?

7 Antworten

Nein, das ist bei Dir ja begründbar.

Siehe §30 StVO

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Soll er Dich ruhig anzeigen.

Unnötiges laufen lassen wäre, wenn Du irgendwo parkst und den Motor laufen läßt während dur drin sitzt.

Wenn Du nur von haus zu Haus fährst, wäre das dauernde starten schädlicher, als das durchlaufen lassen, weil die Zeit der Zustellung einfach zu kurz ist.

Diese Meckerei des mündigen Bürges nimmt auch überhand, die kommen sich alle immer so wichtig vor.

Im Kundenkreis von mir ist auch die Feuerwehr und die Müllabfuhr, von beiden habe ich schon gehört, dass sich Bürger beschwert haben, weil das Feuerwehrfahrzeug mit laufendem Motor an der Einsatzstelle steht (braucht es aber für die Pumpe) und bei der Müllabfuhr das gleiche, währen die den Sperrmüll gepresst haben.

Ich habe als Student in den Semesterferien Lkw gefahren, beim Betonmischer haben sich damals (vor 25 Jahren) schon die Leute beschwert, da muss auch der Motor laufen, weil sich die Trommel sonst nicht dreht.

Es ist nie was gekommen.

Klar, kann man machen.

Ja, sicher!

Muss ja auch nicht sein, dass man seine Umwelt unnötig belastet.

gesetz ist Gesetz

Ja, das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.