Anzeige wegen anpacken?

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Du lieferst leider zu wenig Infos, um deine Frage wirklich beantworten zu können. Denn um die Strafbarkeit eines Verhaltens beurteilen zu können, braucht man nicht nur die Tat an sich, sondern auch das Drumherum, die Umstände etc.

Nehmen wir mal an, dich packt jemand gewaltsam und hält dich fest, lässt dich nicht gehen, ohne dass dazu ein Anlass besteht bzw. ohne dass du irgendetwas getan hast. Wenn das der Fall ist, dann kommen hier grundsätzlich erstmal diese Straftatbestände in Betracht:

  • Körperverletzung, § 223 StGB
  • Freiheitsberaubung, § 239 StGB (wenn das Festhalten lang genug gedauert hat)
  • Nötigung, § 240 StGB


Jetzt könnte es aber natürlich sein, dass du bei einer Straftat erwischt wurdest. Beispiel: Du hast in einem Bekleidungsgeschäft etwas gestohlen, vor dem Laden hält dich der Ladendetektiv (oder auch ein anderer Kunde) fest. Hier sind zwar immer noch die oben genannten Straftatbestände erfüllt, allerdings ist hier der "Täter" sehr wahrscheinlich gerechtfertigt nach § 127 Abs. 1 StPO, dem sogennanten Jedermann-Festnahmerecht. Nach dieser Regelung darf jeder einen anderen vorläufig festnehmen (=festhalten), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Jemand ist "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt", dabei muss es sich um eine Straftat handeln (z.B. Diebstahl, § 242 StGB)
2. er ist der Flucht verdächtig oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden

Natürlich kommen auch noch andere Rechtfertigungsgründe in Betracht, die die Strafbarkeit desjenigen, der dich angreift, entfallen lassen. Zu denken ist an die Notwehr (§ 32 StGB) oder den Notstand (§ 34 StGB). Um hier eine Bewertung abgeben zu können, muss man aber den jeweiligen Sachverhalt genau kennen.

Natürlich kannst du (wie jeder andere auch) eine Anzeige erstatten. Die Frage ist nur, ob das dann etwas bringen wird. Das hängt wiederum davon ab, was genau vorgefallen ist.

Theoretisch ja - allerdings werden Verfahren schnell wieder eingestellt, wenn keine Verletzung stattgefunden hat und nachgewiesen werden kann (ärztliches Attest)

Kommt drauf an ob du was gemacht hast. Wenn ja dann hat er das "Jedermannsrecht". Dies besagt er darf die Person, wenn er sie bei der Tat gesehen hat, festhalten und wenn nötig sogar einsperren.
Wenn du nichts gemacht hast und er dich nicht hat gehen lassen, dann musst du halt gucken in wie weit du verletzt bist und ob das scgon Freiheitsberaubung oder nur 2 Sekunden festhalten war

es gibt immer einen grund.

du solltest diesem typen lieber keinen grund liefern, denn es kann auch böse enden....

wenn du eine straftat begangen hast, darf jeder dich daran hindern, dich aus deiner verantwortung zu stehlen... das steht im jedermann paragraph