Anzeige wegen 3 mal Schwarz fahren?

8 Antworten

Bei einer Anzeige bist Du schon zu weit gegangen....

Dann gilst Du als "unbelehrbarer Wiederholungstäter".... Füge Dich besser

Solltest Du, in irgendeiner Form, eine Bewährung laufen haben, kann das sogar als "Verstoß gegen Bewährungsauflagen" angesehen werden.....

Herzlichen Glückwunsch, sie haben ihr Ziel erreicht!

Die Beförderungserschleichung, auch als Schwarzfahren bekannt, ist als Straftatbestand in § 265a StGB zu finden. Wer beim Schwarzfahrenin Bus und Bahn erwischt wird, wird zur Kasse gebeten, die Folgen können jedoch noch durchaus gravierender sein und bis hin zur Freiheitsstrafe reichen. https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderungserschleichung
Woher ich das weiß:Recherche

iqKleinerDrache  27.09.2019, 17:10

ja weil die ja sooo böse sind ... müssen weggesperrt werden- während schlägertypen weiter rumpöpeln und schlägern können und im seltensten fall in den knast gesteckt werden

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Nussbecher  27.09.2019, 17:21
@iqKleinerDrache

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hier geht es nicht um Schläger, sondern um Menschen von denen du auch für deine Arbeit keine Leistung erhalten würdest. Fändest du das richtig?

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iqKleinerDrache  27.09.2019, 17:22
@Nussbecher

ich finde ins Gefängnis gehören nur Leute die für die Algemeinheit gefährlich sind wenn sie draußen frei rumlaufen. Schwarzfahrer und Ladendiebe gehören dazu wohl kaum. Aber Schläger schon.

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mir haben die das wegen 3 mal pech in 10 jahren vorgeworfen.

  • 30 tage haft oder 650 euro ersatz..
  • hab gezahlt..
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BuddyHolly584  28.09.2019, 09:08

Wirklich nur wegen 3 Mal innerhalb einer Dekade!? In deinem Fall darf dich die Bahn oder sonstiges Beförderungsunternehmen nur einmal anzeigen und dich die Staatsanwaltschaft auch nur wg. 1 Mal Erschleichen von Leistungen anklagen und verurteilen, weil die anderen 2 Male schon längst verjährt sind!

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Einfach den Anweisungen folgen, die drin stehen. Was dabei rumkommt, dass entscheidet die Justiz. Kann aber eben als Erschleichung ausgelegt werden und ist dann keine Bagatelle mehr, sondern ein Betrug.

Du kannst dir einen Anwalt dazu nehmen, der kann dich eingehender beraten. Der kostet natürlich.


Rehtard  27.09.2019, 17:06

Nein, eben nicht - man braucht zur Vorladung bei der Polizei nicht erscheinen. Sollte man auch nicht, denn das ist nie zum Vorteil des Beschuldigten.

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mrhdtt 
Fragesteller
 27.09.2019, 17:14
@Rehtard

Soll ich den Anweisungen folgen oder nicht, hast du was Konkreteres?

Ein Link zu einem anderen Foreneintrag villeicht?

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Rehtard  27.09.2019, 17:16
@mrhdtt

Wenn sie von der Polizei sind: Nein. Wenn sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht sind: Ja.

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mrhdtt 
Fragesteller
 27.09.2019, 17:18
@Rehtard

Ist von der Polizei,

hab ich alter Schwerverbrecher wohl Glück gehabt:)

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Nussbecher  27.09.2019, 17:20
@Rehtard

Ja, sicher, kann man so machen. Ob das so ein gutes Bild abgibt, was dann auch das Strafmaß mildert, das wage ich zu bezweifeln. Wieso nicht dazu stehen, dass man sich nicht sozialverträglich verhalten hat?. Wieso nicht den Arsch in der Hose haben und Reue zeigen, dass man jemanden um sien Geld geprellt hat?

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Rehtard  27.09.2019, 17:21
@Nussbecher

Weil die Polizei dich als Beschuldigten immer in die Pfanne hauen wird. Kein Anwalt wird dir dazu raten, zu so einer Befragung zu erscheinen - es sei denn du bist unschuldig und kannst das beweisen.

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Nussbecher  27.09.2019, 17:27
@Rehtard

Wen man unschuldig ist, muss man das nicht beweisen. Die Tat muss nachgewiesen werden, nicht umgekehrt.

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Geldstrafe kommt auf jeden fall.