Anzeige wegen 3 mal Schwarz fahren?
Guten Tag zusammen,
ich wurde innerhalb von einem Jahr 3 mal beim Schwarz fahren erwischt und heute lag eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung bei mir im Briefkasten.
Was sollte ich jetzt am besten tun? Bzw. Was kommt auf mich zu?
Bitte nur um Antworten von Leuten die Erfahrung mit dem Thema haben, Moralapostel sind unerwüscht und helfen nicht weiter :)
Vielen Dank für die Antworten
8 Antworten
Bei einer Anzeige bist Du schon zu weit gegangen....
Dann gilst Du als "unbelehrbarer Wiederholungstäter".... Füge Dich besser
Solltest Du, in irgendeiner Form, eine Bewährung laufen haben, kann das sogar als "Verstoß gegen Bewährungsauflagen" angesehen werden.....
Herzlichen Glückwunsch, sie haben ihr Ziel erreicht!
Die Beförderungserschleichung, auch als Schwarzfahren bekannt, ist als Straftatbestand in § 265a StGB zu finden. Wer beim Schwarzfahrenin Bus und Bahn erwischt wird, wird zur Kasse gebeten, die Folgen können jedoch noch durchaus gravierender sein und bis hin zur Freiheitsstrafe reichen. https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderungserschleichung
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hier geht es nicht um Schläger, sondern um Menschen von denen du auch für deine Arbeit keine Leistung erhalten würdest. Fändest du das richtig?
ich finde ins Gefängnis gehören nur Leute die für die Algemeinheit gefährlich sind wenn sie draußen frei rumlaufen. Schwarzfahrer und Ladendiebe gehören dazu wohl kaum. Aber Schläger schon.
mir haben die das wegen 3 mal pech in 10 jahren vorgeworfen.
- 30 tage haft oder 650 euro ersatz..
- hab gezahlt..
Wirklich nur wegen 3 Mal innerhalb einer Dekade!? In deinem Fall darf dich die Bahn oder sonstiges Beförderungsunternehmen nur einmal anzeigen und dich die Staatsanwaltschaft auch nur wg. 1 Mal Erschleichen von Leistungen anklagen und verurteilen, weil die anderen 2 Male schon längst verjährt sind!
tja, der drops ist gelutscht.. Es wurde eben ein exempel an mir statuiert.
Einfach den Anweisungen folgen, die drin stehen. Was dabei rumkommt, dass entscheidet die Justiz. Kann aber eben als Erschleichung ausgelegt werden und ist dann keine Bagatelle mehr, sondern ein Betrug.
Du kannst dir einen Anwalt dazu nehmen, der kann dich eingehender beraten. Der kostet natürlich.
Nein, eben nicht - man braucht zur Vorladung bei der Polizei nicht erscheinen. Sollte man auch nicht, denn das ist nie zum Vorteil des Beschuldigten.
Ja, sicher, kann man so machen. Ob das so ein gutes Bild abgibt, was dann auch das Strafmaß mildert, das wage ich zu bezweifeln. Wieso nicht dazu stehen, dass man sich nicht sozialverträglich verhalten hat?. Wieso nicht den Arsch in der Hose haben und Reue zeigen, dass man jemanden um sien Geld geprellt hat?
Weil die Polizei dich als Beschuldigten immer in die Pfanne hauen wird. Kein Anwalt wird dir dazu raten, zu so einer Befragung zu erscheinen - es sei denn du bist unschuldig und kannst das beweisen.
Wen man unschuldig ist, muss man das nicht beweisen. Die Tat muss nachgewiesen werden, nicht umgekehrt.
Geldstrafe kommt auf jeden fall.
ja weil die ja sooo böse sind ... müssen weggesperrt werden- während schlägertypen weiter rumpöpeln und schlägern können und im seltensten fall in den knast gesteckt werden